Betrugs-Warnung mit „Steam-Guthabenkarten“

Autor: Tom Wannenmacher

Die Polizei warnt vor den Betrugsmaschen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Steam-Guthabenkarten" und "Support-Scam"
Die Polizei warnt vor den Betrugsmaschen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Steam-Guthabenkarten" und "Support-Scam"

Betrugs-Warnung im Zusammenhang mit „Steam-Guthabenkarten“ und „Support-Scam“

In letzter Zeit werden wieder vermehrt mehr Betrügereien bei der zur Anzeige gebracht. Die Maschen der Kriminellen sind oftmals unterschiedlich, aber haben alle eins gemeinsam: ihren Opfern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Im Meerbuscher-Kriminalkommissariat häufen sich die Betrugsstraftaten mit den sogenannten „Steam-Karten“. Unbekannte nehmen über Online-Marktplätze Kontakt zu den Opfern auf und täuschen vor, sich für ein angebotenes Produkt zu interessieren. Zusätzlich soll das ausgewählte Opfer „Steam-Karten“ besorgen, um die Codes im Anschluss an den vermeintlichen Kaufinteressenten zu übermitteln, der den gesamten Betrag für das angebotene Produkt sowie den Wert der „Steam-Karten“ dann im Nachgang überweisen möchte.
Um den Vorgang „glaubhaft“ zu machen, werden oftmals Fotos und Videos von Personalausweisen, die meist aus anderen Betrugsfällen stammen, übermittelt. Sobald der Code übermittelt wurde, hören die Geschädigten nie mehr etwas von den angeblichen Kaufinteressenten. Das vorgestreckte Geld für die „Steam-Karten“ ist unwiederbringlich verloren.
Gehen Sie daher nie auf die Forderung von fremden Personen ein, Gutscheinkarten zu kaufen und den Code durchzugeben. Auch bei angeblichen Gewinnversprechen müssen Sie keine „Steam-Karten“ zur Begleichung etwaiger Vorabkosten kaufen. Beenden Sie das Gespräch und informieren Sie die Polizei.
Das Grevenbroicher-Kriminalkommissariat erhielt in der letzten Zeit vermehrt Kenntnis über Anrufen von „falschen Microsoft-Mitarbeitern“. Die Betrüger geben vor, der Windows-Computer des Angerufenen sei mit Schadsoftware infiziert und es müsse dringend gehandelt werden.
Zur Schadensbeseitigung müsse Fernwartungssoftware soll installiert werden. Hat der Kriminelle sein Opfer überzeugt, erfragt der Betrüger nach der Teilnehmernummer der installierten Software. Dadurch hat er uneingeschränkten Zugriff auf den Computer des Angerufenen. Das Antivirenprogramm wird deinstalliert und Schadsoftware heraufgeladen.
Ist der angebliche Reparaturvorgang abgeschlossen, so erfragen Täter oftmals noch Kartennummern für die Bezahlung ihrer „Problembehebung“. Doch damit nicht genug: Der Anrufer kann nun aus der Ferne bequem die Passwörter, Zugangsdaten zum Onlinebanking und andere sensible Daten abgreifen und mit diesen Daten Straftaten begehen.
Wenn Sie Opfer eines Betrugs wurden, zögern Sie nicht und informieren Sie die Polizei.


Quelle

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