Cybergrooming: Wie Eltern ihre Kinder schützen können

Autor: Kathrin Helmreich

Cybergrooming: Wie Eltern ihre Kinder schützen können
Cybergrooming: Wie Eltern ihre Kinder schützen können

Cybergrooming ist kein Kavaliersdelikt – die Täter geben sich als Kinder oder Jugendliche aus und erschleichen sich das Vertrauen der jungen Opfer.

Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen via Facebook warnt, sind Kinder und Jugendliche im Internet vielen Gefahren ausgesetzt. Eine davon ist das sogenannte Cybergrooming. Dabei sprechen Fremde online gezielt Kinder und Jugendliche an – oft mit sexuellen Absichten.

Die Täter geben sich dabei als Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene aus und versuchen so, sich das Vertrauen ihrer jungen Opfer zu erspielen.

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Wir empfehlen euch, offen mit euren Kindern über das Thema zu reden und ihnen Tipps an die Hand zu geben. Eltern können ihrem Kind raten, misstrauisch zu werden, wenn die Online-Bekanntschaft zum Beispiel:

  • Viele Komplimente macht,
  • anbietet, Modelfotos zu machen,
  • fragt, ob das Kind alleine chattet,
  • persönliche Daten und Bilder verlangt,
  • ein unglaubwürdiges Profil ohne Fotos hat,
  • das Kind bittet, die Webcam einzuschalten und die eigene auslässt,
  • verlangt, niemandem von den Gesprächen und dem Kontakt zu berichten,
  • sich heimlich treffen möchte.

In diesen Fällen ist Vorsicht geboten!

Weitere Informationen und Tipps findest du hier.

Cybergrooming im Detail:

Bei „Cyber-Grooming“ erschleichen sich (männliche) Erwachsene im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen, um sie sexuell zu belästigen bzw. zu missbrauchen. Der Kontakt beginnt meist harmlos mit Gesprächen über die Schule, Hobbys oder Computerspiele. Die Täter agieren dabei betont verständnisvoll und geben sich oft als Gleichaltrige aus. Nach einiger Zeit werden Fotos gefordert – anfangs noch harmlose Bilder („Du bist ja so hübsch, hast du noch weitere Bilder?“), später Nacktfotos. Oft verschicken die Groomer auch eigene Nacktaufnahmen an ihre jungen Chatpartner/innen.

Manche „Groomer“ arbeiten mit einer anderen Masche: sie geben sich als Modelagenten oder Talentsucher aus und versprechen den Jugendlichen, sie berühmt zu machen. In Gaming-Portalen oder in Spiele-Chats treten die Täter als professionelle Gamer auf, die den Jugendlichen angeblich zu mehr Erfolg in Computerspielen verhelfen möchten. Eine weitere Grooming-Strategie: Die Täter versprechen den Kindern eine Belohnung, wenn diese ihnen z. B. Nacktbilder schicken – in Form von Geld, Gutscheinen oder dem „Weiterzocken“ in einem Computerspiel.

Was sagt das Gesetz zu Cyber-Grooming?

In Österreich ist Grooming gemäß §208a Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen strafbar. Groomern kann demnach eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.

In Deutschland ist Cyber-Grooming als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei unter 14-jährigen Personen nach § 176 Absatz 4 StGB verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft:

„(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer […]
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- und Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.“

In der Schweiz wurde 2011 der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung eine Vorlage zu unterbreiten, die Grooming unter Strafe stellt. Diese wurde jedoch am 27.09.2013 abgeschrieben, weil sie seit mehr als zwei Jahren “hängig” war.

Welche Kinder sind gefährdet?

Cyber-Grooming kann Mädchen und Burschen gleichermaßen betreffen. Während noch vor einigen Jahren vor allem Jugendliche im Teenageralter zum Opfer wurden, können heute auch schon Volksschüler/innen bzw. Grundschüler/innen gefährdet sein. Bestimmte Risikofaktoren können Grooming begünstigen, müssen aber nicht zwangsläufig dazu führen:

  • Kinder suchen erwachsene Vertrauenspersonen. Kinder erleben es anfangs als bestärkend, wenn Unbekannte sie hübsch, toll und attraktiv finden. Das schmeichelt ihnen und daher bleiben sie oft auch bei der Sache. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Betroffenen in ihrem direkten Umfeld kaum positive Erfahrungen machen: Schwierigkeiten in der Schule, keine engen Freund/innen, dicke Luft oder wenig Zuneigung im Elternhaus. Auch Kinder, deren Eltern oft abwesend sind (sowohl physisch als auch geistig), können betroffen sein.
  • Kinder ohne Online-Erfahrung. Verwehren Eltern ihren Kindern aus wohlgemeinter Vorsicht den Zugang zu Internet und Handy, fehlt diesen später die Erfahrung im Umgang mit heiklen Online-Situationen. Werden sie etwa von einem potentiellen Täter kontaktiert, haben sie oft keine passende Strategie parat, um diesen zu enttarnen – sie wissen sich schlicht und einfach nicht zu helfen.
  • Kinder ohne Problembewusstsein. Manchmal fehlt Kindern das natürliche Bauchgefühl, wenn es darum geht, Situationen im Internet als „komisch“ zu bewerten („Hier stimmt etwas nicht!“). Besonders wenn der Täter z. B. mit einer Belohnung für ein Nacktfoto lockt, werden oft nur die subjektiven Vorteile gesehen. Umso wichtiger ist es, mit Kindern schon im Vorfeld über Cyber-Grooming zu sprechen und ihr Problembewusstsein zu schärfen.

Wie kann ich mein Kind vor Cyber-Grooming schützen?

  • Vertrauen fördern. Interessieren Sie sich für die Lebenswelt Ihres Kindes – online wie offline – und reden Sie gemeinsam darüber! Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass es sich auch bei Problemen im Internet an Sie wenden kann, ohne gleich bestraft zu werden.
  • Problembewusstsein schaffen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass nicht alle Personen im Internet Gutes im Sinn haben und woran man das möglicherweise erkennen kann. Erklären Sie auch, dass andere User/innen nicht immer die sind, für die sie sich ausgeben.
  • Verbote vermeiden. Viele Eltern verbieten aus Sorge ihrem Kind, im Internet mit Unbekannten Kontakt aufzunehmen – im Zeitalter von Instagram, Snapchat, Musical.ly & Co. ist das aber unrealistisch. Bedenken Sie: junge Nutzer/innen kommen heutzutage im Internet immer auch mit Fremden in Berührung!
  • Bauchgefühl stärken. Ermutigen Sie Ihr Kind, auf sein Bauchgefühl zu hören, wenn es etwas als unangenehm empfindet – das kann auch schon das „grausige“ Bussi von der Großtante sein.
  • „Nein“ sagen üben. Trainieren Sie mit Ihrem Kind, Groomer abzuwehren – mit Aussagen wie z. B. „Lass mich in Ruhe!“, „Ich will das nicht!“, „Was du da machst, ist verboten!“, „Ich melde das der Polizei/Ich zeige dich an!“ Wehren sich Kinder und Jugendliche von Beginn an gegen Annäherungsversuche, sind sie für potentielle Täter schnell uninteressant.
  • Persönlichen Daten und Fotos schützen. Schärfen Sie Ihrem Kind ein, dass persönliche Daten wie Adresse, Schule, Handynummer etc. niemals an Personen, die man nur online kennt, weitergegeben werden sollen – dasselbe gilt für auch Fotos. Gehen Sie auch innerhalb der Familie stets bedacht mit Kinderfotos um – z. B. haben Badewannenfotos Ihres Kindes nichts auf Instagram, Facebook & Co. verloren!
  • Nur in der Öffentlichkeit treffen. Vereinbaren sie mit Ihrem Kind, dass es sich mit einer Bekanntschaft aus dem Netz nur an öffentlichen Orten (z. B. Kino-Center, Café etc.) trifft und Ihnen davor unbedingt Bescheid gibt. Begleiten Sie Ihren Nachwuchs nach Möglichkeit und bleiben Sie in Sichtweite.
  • Bleiben Sie ruhig! Sprechen Sie möglichst sachlich und ruhig mit Ihrem Kind über Cyber-Grooming und geraten Sie nicht in Panik. Kinder sollten nicht das Gefühl bekommen, ihre Eltern schützen zu müssen – sonst werden sie sich im Anlassfall nicht an diese wenden.

Mein Kind wird im Internet sexuell belästigt – was kann ich tun?

  • Unterstützung anbieten. Seien Sie für Ihr Kind da und machen Sie ihm keine Vorwürfe – Schuld hat nie das Kind, sondern die Person, die das Kind belästigt!
  • Melden und blockieren. Cyber-Groomer sollten sofort im jeweiligen Sozialen Netzwerk blockiert bzw. an die Seitenbetreiber/innen gemeldet werden. Genaue Anleitungen dazu finden Sie in unseren Privatsphäre-Leitfäden für Soziale Netzwerke.
  • Beweise sichern. Wird ein Verfahren gegen den Groomer angestrengt, sind Beweise notwendig. Daher sollten Screenshots angefertigt und Nachrichten abgespeichert werden – auch wenn man in der Situation am liebsten nichts mehr damit zu tun haben möchte.
  • Anzeigen. Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige gegen den Täter. Beziehen Sie sich dabei konkret auf §208a Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen.
  • Neues Konto anlegen. Bleibt nach einer Belästigung ein ungutes Gefühl oder Angst vor dem Groomer, kann es sinnvoll sein, den alten Account im Sozialen Netzwerk zu löschen. Im neu angelegten Konto sollte Ihr Kind von Anfang an darauf achten, welche Inhalte es mit anderen teilt und wen es als Online-Kontakt annimmt.
  • Reflektieren. Reden Sie mit etwas zeitlichem Abstand noch einmal darüber, wie die Grooming-Situation zustande gekommen ist. Warum hat Ihr Kind Vertrauen zum Täter gefasst? Welche „Belohnungen“ wurden versprochen? Was kann und soll Ihr Kind tun, falls es wieder zu einer ähnlichen Online-Situation kommt (sich Ihnen anvertrauen!)? Wie können Sie als Eltern Ihr Kind in Zukunft besser unterstützen (mehr Interesse zeigen, mehr Zeit haben etc.)?
  • Hilfe suchen. Scheuen Sie sich nicht, in dieser belastenden Situation professionelle Hilfe anzunehmen! Hier finden Sie Kontakte zu Beratungsstellen.

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Artikelbild: Shutterstock / Von Burdun Iliya
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