Anruf einer „Pfändungsstelle Stuttgart“? Sofort wieder auflegen!

Wieder einmal versucht eine angebliche Pfändungsstelle Stuttgart, unbedarfte Personen dazu zu verleiten, Tausende Euro zu überweisen.

Autor: Ralf Nowotny

Manchmal ist es die „Vollzugsbehörde Stuttgart„ manchmal auch die „Pfändungsstelle Stuttgart„, das „Amtsgericht Stuttgart“ oder die „Justizvollzugsanstalt Stuttgart„, die angeblich anruft, die Masche ist jedoch immer gleich (wie wir u.a. HIER und HIER und HIER berichteten): Ein Anruf mit der Vorwahl 0711, eine weibliche Stimme, die behauptet, man hätte Tausende Euro Schulden, es wird mit einem Prozess gedroht, alternativ mit einer außergerichtlichen Einigung.

Es wäre ja durchaus verständlich, wenn Behörden Papier sparen wollen. Doch nicht einmal eine E-Mail, sondern ein Anruf einer unfreundlichen, namenlosen Frau? Da kann doch was nicht stimmen!

Achtung Kostenfalle bei Anruf der“Pfändungsstelle Stuttgart“

Das Amtsgericht Stuttgart weist auf deren Internetseite (siehe HIER) selbst darauf hin, dass Zahlungsaufforderungen immer schriftlich zugestellt werden, niemals telefonisch.
Zudem wird man innerhalb des Telefonats dazu gedrängt, sich mit einem kostenpflichtigen Anschluss zu verbinden:

„Seit längerer Zeit geben sich in ganz Deutschland wieder vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an. Oftmals erscheint im Telefondisplay des Angerufenen eine nicht existente Rufnummer oder gar eine Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart.

Zudem sind uns Fälle bekannt geworden, in denen über eine Bandansage die Angerufenen aufgefordert wurden, bei Anerkennung der Forderung auf der Tastatur die „1“ zu drücken oder die “2“, um weitere Auskünfte zu erhalten.
Dadurch soll der Anruf in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet werden.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart getätigt werden. Zahlungsaufforderungen werden stets schriftlich auf dem Postweg versandt.
Wir empfehlen, beim örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.“

Fazit: Sich gar nicht erst auf ein Gespräch (sofern überhaupt möglich) einlassen, auch auf eventuelle Drohungen nicht eingehen, sondern auflegen, die Nummer sperren, Strafanzeige beim zuständigen Polizeirevier erstatten.

Lesen Sie auch: „Klingelingeling“ – wenn die Bundesfinanzverwaltung bei dir anruft, lege auf und frage bei der betreffenden Institution selbst nach. Auch wenn du gar nicht so gern telefonierst. Betrügerische Anrufe durch „Bundesfinanzverwaltung“
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