„Verkäuferin besteht auf Maske aber sie beißt auf Granit!“ Vorsicht bei diesem Video

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Autor: Andre Wolf

Verkäuferin und Maskenpflicht. Hinweis: Die Wiedergabe einzelner Bilder dient zur Auseinandersetzung der Sache.
Verkäuferin und Maskenpflicht. Hinweis: Die Wiedergabe einzelner Bilder dient zur Auseinandersetzung der Sache.

Seit einigen Tagen ist ein Video auf Social Media unterwegs, welches eine Verkäuferin in einem Tedi-Markt zeigt, die die Maskenpflicht durchsetzen muss.

Ist dieses Video eine bewusste Provokation? Ein Mann redet auf eine Verkäuferin ein, dass er seine Maske in einem Tedi-Markt nicht tragen muss. Er sei von der Maskenpflicht befreit, so seine Angaben.

Die Verkäuferin wiederum versucht verzweifelt, ihre Dienstanweisung durchzusetzen und weist den Mann darauf hin, dass er eine Maske tragen soll. Einen Beleg für eine Befreiung seinerseits kann man während des Videos nicht erkennen.

Der Mann zeichnet die gesamte Szene auf, die teilweise sogar so wirkt, als wolle er die Verkäuferin zur Verzweiflung treiben. Er gibt an, dass er sich diskriminiert fühle, wenn er nun die Maske tragen muss. Aufgrund dieser Diskriminierung müsste er nun alles filmen, um anschließend eine Anzeige stellen zu können. Auf Facebook liest man als Beschreibung in einer stark kommentierten Version dieses Videos:

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Verkäufern besteht auf Maske aber sie beißt auf Granit! Sehr gut! So sollten das alle machen, lasst Euch nichts mehr gefallen.

Traurig das es schon so weit gekommen ist.????.
Dieses aggressive Verhalten ist beängstigend.

Man merkt deutlich, dass die Verkäuferin mit der Situation überfordert ist. Sie weist ihn mehrfach darauf hin, dass er den Laden verlassen solle. Da der Mann mit der Kamera nicht reagiert, wird sie in ihrem Ton deutlicher und auch lauter. Er wirft ihr bis zum Ende des Videos vor, dass die Verkäuferin in diskriminieren würde und er sie deswegen auch Anzeigen werde. Ferner lässt er nicht davon ab, die Verkäuferin gegen ihren Willen zu filmen.

Verkäuferin und Maskenpflicht. Hinweis: Die Wiedergabe einzelner Bilder dient zur Auseinandersetzung der Sache.
Verkäuferin und Maskenpflicht. Hinweis: Die Wiedergabe einzelner Bilder dient zur Auseinandersetzung der Sache.

Faktencheck Verkäuferin besteht auf Maske.

Die Frage ist, warum an dieser Stelle so ausführlich gefilmt wurde? Das große Problem liegt nämlich darin, dass dieses Video nun öffentlich zugänglich ist. Zum einen entstand dieses Video nicht auf öffentlichem Boden und unterliegt somit nicht der Panoramafreiheit.

Zum anderen hat die Verkäuferin deutlich gesagt, dass sie den Aufnahmen widerspricht. Am Ende liegt zusätzlich noch eine öffentliche Darstellung des Videos auf Facebook vor. Ob und inwiefern (und ob überhaupt) eine Diskriminierung durch die Verkäuferin vorliegt, die lediglich die Hygieneregeln durchgesetzt hat, kann allein durch das Video nicht erkannt werden.

An dieser Stelle müssen wir jedoch deutlich davor warnen, dieses Video auf Social Media zu veröffentlichen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es eine juristische Reaktion seitens Tedi oder der im Video zu sehenden Verkäuferin gibt.

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Streckenweise wirkt das Video so, als weerde die Verkäuferin bewusst in die Enge getrieben. Das bemerkt man auch an ihrer Schutzhaltung, indem sie sich in ihren schützenden Kassenbereich zurückzieht. Man kann durchaus mutmaßen, ob es sich bei dem Video und dem Verlauf um eine bewusst geführte Provokation handelt.

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