Trau keinem Unbekannten im Chat!

Autor: Tom Wannenmacher

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Am 18.11.2017 ist der internationale „BehauptedichgegenMobbing” – Tag.

Diesen Tag nehmen wir zum Anlass, um über das Thema “Cybermobbing” und “Cyber-Grooming” zu berichten.
Aber was ist eigentlich Cyber-Grooming? Unter Cyber-Grooming versteht man die sexuelle Anmache im Internet. Hierbei kann es sich um eine besondere Form der sexuellen Belästigung handeln.
In Chats erschleicht sich eine Person, die sich hinter einem falschen Profil versteckt, zuerst das Vertrauen durch Schmeicheleien und eine vorerst harmlosen Chat. Wenn das Vertrauen aufgebaut ist geht der Täter den nächsten Schritt und wird aufdringlich mit anzüglichen Bemerkungen und Aufforderungen intime Bilder zu machen und zu schicken. Gleichzeitig verschickt der Täter meistens auch intime Bilder von sich oder entsprechende Bilder aus dem Internet.
Viele Jugendliche sehen das noch als vermeintlich harmlos an, denn „das machen ja alle anderen auch“. Lässt sich das Opfer auf diesen Schritt ein, ist es auch schon in der Falle des Sextäters und für ihn erpressbar. Nun kommt es zum finalen Schritt und es wird zum Video-Chat aufgefordert, in dem es nur um Cybersex per Webcam geht – das Opfer soll dem Täter dabei zusehen und in den meisten Fällen auch mitmachen. Oftmals zeichnet der Täter das auch auf. Viele verfolgen damit auch das Ziel, ihre Opfer im realen Leben zu treffen.

Cyber-Grooming ist strafbar

In Deutschland ist Cyber-Grooming seit dem 1. April 2004 bei unter 14-jährigen Personen verboten. Dafür wurde der damals neue § 176 Absatz 4 Nr. 3 StGB (Strafgesetzbuch) geschaffen:

„(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer […]
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll […].“
Lexetius: § 176 StGB (Gesetzestext vom 4. November 2008)

Als Reaktion auf die Edathy-Affäre[5] trat mit dem 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches am 26. Januar 2015 (BGBl. I S. 10) eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ein, dies betraf auch den § 176 StGB. Der Absatz 4 Nr. 3 wurde ausgeweitet und um eine Nr. 4 ergänzt:

„(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer […]
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- und Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.“
Bundesministerium der Justiz: § 176 StGB

Auch wenn Cyber-Grooming in den Medien teilweise als „Schutzlücke“ diskutiert wird, gibt es diese rechtliche Handhabe. Unstreitig ist allerdings, dass die Vollendung des Tatbestandes oft nur schwer nachzuweisen ist. Eine Strafbarkeit wegen Versuchs ist gemäß § 176 Absatz 6 StGB ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Landesanstalt für Medien (lfm) NRW schreibt dazu:

Was tun gegen Cyber-Grooming?

Eure Chat-Bekanntschaft hegt eine Vorliebe für schlüpfrige Themen, intime Bilder und ihr fühlt euch unangenehm belästigt? Wir zeigen euch, wie ihr der lästigen Online-Anmache die kalte Schulter zeigt und was ihr tun solltet, wenn ihr selbst davon betroffen seid. Denn eines ist sicher – Cyber-Grooming ist nichts, was ihr euch gefallen lassen solltet!

So haben Täter keine Chance bei dir!

1. Augen auf!

Sei bei neuen Kontakten in sozialen Netzwerken immer vorsichtig und misstrauisch. Gegen ein nettes Online-Gespräch ist nichts einzuwenden – aber vertraue niemals blind: Du weißt nie, wer sich wirklich hinter dem Profil verbirgt!

2. Reden ist silber, Schweigen ist gold!

Erzähle möglichst wenig über dein Privatleben und geh nur sehr sparsam mit persönlichen Daten wie Bildern oder Videos um. Schütze deine Online-Profile, indem du nur wenige Angaben zu dir selbst machst und die Privatsphäre-Einstellungen sicher einstellst.

3. Zu schön, um wahr zu sein!

Dein Chatpartner wohnt in derselben Stadt, hat die gleichen Hobbies und hört dieselbe Musik wie du? Bloß nicht alles glauben! Du kannst nicht prüfen, was stimmt – und was dein Chatpartner nur schreibt, um Vertrauen aufzubauen.

4. Genug ist genug!

Sind dir Chat-Situationen unangenehm, blockiere den Kontakt! Du musst dich vor niemandem rechtfertigen – und schon gar nicht vor deinem Chatpartner. Besonders kritisch solltest du werden, wenn ständig auf sexuelle Themen angespielt wird. Dann heißt es besser Abstand halten.

Mittendrin? Raus aus dem Cyber-Grooming!

1. Sicher ist sicher!

Während des Chats erhältst du immer wieder anzügliche Nachrichten oder wirst auf intime Dinge angesprochen? (Lies dazu auch unseren Artikel Cyber-Grooming erkennen). Sichere zunächst Beweise durch Screenshots der Chatverläufe! Damit hast du etwas in der Hand, um gegen den Übeltäter vorzugehen.

2. Und Tschüss!

Blockiere den Chatpartner, der dich belästigt und vermeide jeden Kontakt. Falls du deine Handynummer preisgegeben hast, sperre den Kontakt auch auf deinem Smartphone.

3. Petzen erwünscht!

Die Betreiber von sozialen Netzwerken und Chatplattformen möchten das Beste für Ihre Community – und sind dir dankbar, wenn du den Chatpartner meldest, der dich belästigt. So schützt du gleichzeitig andere Mitglieder, denn Cyber-Grooming kann jeden treffen.

4. Zusammen stark sein!

Deine Eltern und Freunde haben ein offenes Ohr für dich. Sprich mit ihnen über Cyber-Grooming – es muss dir nicht peinlich sein. Gemeinsam könnt ihr eine Lösung finden.

5. Strafe muss sein!

Wende dich zusammen mit deinen Eltern an die Polizei. Cyber-Grooming ist verboten und muss bestraft werden. Dabei musst du selbst keine Angst vor Konsequenzen haben – du kannst nichts für die Absichten des Täters.

Autor: Mike S., mimikama.org

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