Facebook muss gesperrtes Profil wieder öffnen

Autor: Claudia Spiess

Facebook muss gesperrtes Profil wieder öffnen
Facebook muss gesperrtes Profil wieder öffnen

Ein Facebook-Nutzer hatte gegen die Sperrung seines Profils wegen einer verbotenen Hassrede geklagt – und bekam Recht.

Das Facebook-Profil eines 52-jährigen sei nach der Behauptung, dass Flüchtlinge in Deutschland „gewetzte Messer“ hätten, gesperrt worden. Der Nutzer klagte gegen die Sperrung seines Profils, der Fall landete vor Gericht. In einem Urteil von Dienstag entschied das Landesgericht München, dass diese Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Vergangenes Jahr hat sich der Mann auch in einem „Wort zum Sonntag“ kritisch zu der Großen Koalition und ihrer Flüchtlingspolitik geäußert. Flüchtlinge in Deutschland hätten neben neuen Schuhen und neuen Handys eben auch „frisch gewetzte Messer“, zitierte die Richterin seine Aussage.

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Verstoß gegen Gemeinschaftsrichtlinien: Account bzw. Profil gesperrt

Facebook sperrte nach dem Beitrag den Account bzw. das Profil des Mannes. Die Begründung: Der Mann verstoße gegen die Gemeinschaftsrichtlinien von Facebook, da er mit seiner Aussage alle Flüchtlinge als gewaltbereit darstelle.

Vor Gericht wurde nun anders entschieden, da laut Ansicht der Richterin die Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Ihrer Meinung nach seien diese „noch zulässig“.

„Sie wollten Ihre Angst zum Ausdruck bringen. Das ist der Gang der öffentlichen Meinungsbildung“, sagte sie zum Kläger.

„Politisch überhöhte Formulierung mit satirischen Elementen“

So bezeichnet der Kläger seinen Beitrag. Er sieht diesen auch nicht als seine beste Leistung, wollte sich aber gegen die generelle Zensur durch Facebook wehren. „Eine komplette Zensur ist einfach nicht in Ordnung, ich lass´ mir das nicht gefallen“, begründete er seinen Schritt zu klagen.
Über das Urteil freut er sich und zeigt sich aber auch überrascht. Er gehe aber auch davon aus, dass das Thema damit noch nicht abgeschlossen ist.

„Facebook wird da sicher weitergehen. Das ist ja ein Präzedenzfall.“
Der 52-jährige war vom Urteil überrascht. Er selbst sieht sich der „bürgerlichen Mitte“ angehörig und betonte, dass er „kein AfDler“ sei.

Passend zum Thema: „Facebook: 80% der gelöschten Hassrede wurde durch Software erkannt“

Quelle: Kleine Zeitung
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