Die Hundekack Kennzeichnungs-Plakette

Autor: Tom Wannenmacher

Das ist doch nicht ernst, oder?

Es gibt Anfragen, da weiß man nicht sofort, wie man das Thema angehen soll. Da gibt es zum einen jene Anfragen, in die Kinder involviert sind, wie weit geht man da in die Tiefe, wieviele Details sind notwendig, um die Anfrage ausreichend und deutlich zu beantworten, aber gleichzeitig die Privatsphäre des Kindes zu schützen. Wie viel Emotionen trage ich weiter. Das sind aber eigentlich Fragen, die man während Artikelerstellung mit sich herumträgt und abwägt.

Es gibt aber eben auch Anfragen wie diese, mir jetzt vorliegende, bei der ich ernsthaft überlege, was mache ich damit?

Dabei fällt sie nicht einmal unter meine üblichen Ausschlusskriterien, nein im Gegenteil, ich finde das gewählte Thema unterhaltsam, mein aktuelles Problem, wenn es denn wirklich eines ist, sind die Anfragen dazu, aber der Reihe nach.

Am 24. April 2018 erschien bei Facebook ein Beitrag, der sich mit der Umsetzung der EU-Hundekackverordnung befasst. Das entsprechende Gesetz soll ab dem 01. Mai 2018 in Deutschland gelten.

Screenshot Öffentlicher Facebook-Statusbeitrag
Screenshot Öffentlicher Facebook-Statusbeitrag

Bereits bei der Namenswahl beginnt man ja eigentlich zu stutzen „Hundekackverordnung“, natürlich beschreibt dieser Name den Vorgang durchaus treffend, aber man sollte durchaus davon ausgehen können, dass die EU einen Namen ohne „…kack…“ gewählt haben würde.

Der Text ist im Allgemeinen hervorragend geschrieben. In sich schlüssig, mit nur wenigen Brüchen, bei denen der Lesefluss etwas ins Stocken kommt. Es könnte sich also durchaus um einen faktenbasierten Bericht handeln. Doch wie schon einige Anfrager bemerkt haben, man findet ansonsten dazu nichts. Außer Verweise auf den vorliegenden Text. Zu Hundekotverordnung hingegen findet man einiges, aber die ist hier ja nicht das Thema.

Screenshot Öffentlicher Facebook-Statusbeitrag
Screenshot Öffentlicher Facebook-Statusbeitrag

Die beiden als Beispiel gezeigten Plaketten erinnern in Form, Farbgebung und Layout eklatant an die Euro Plaketten für die Abgasnormen.

Lediglich ein sich lösender Hund, sowie die Buchstabenkombinationen BK und TK sind enthalten. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass auf der grünen Plakette das BK etwas aus der unteren Mitte nach links verschoben ist, so als ob es extra sichtbar sein soll, oder nachträglich mit einem Grafikprogramm eingefügt wurde. Tatsächlich finden wir die beiden Plaketten in Berichten zu den Schadstoffklassen in genau dieser gezeigten Position wieder, nur ohne Hund und ohne BK oder TK.

Später im Text wird vermittelt, dass Hunde einer der Eurokacker 4 Klasse an Tagen mit Feinkackalarm sich nicht lösen dürfen, als ob ein Hund sich daran halten würde, notfalls leidet der heimische Perser und damit meine ich jetzt nicht die Katze.

Allerspätestens beim angedeuteten Feinkackfilter zum Nachrüsten, sollte aber doch allen bewusst sein, dass der Artikel lediglich der allgemeinen Unterhaltung dienen sollte, das aber macht er hervorragend.

Trotz des Themas möge man mir verzeihen, wenn ich den Text als Leckerbissen bezeichne, ein Stück der besseren Unterhaltung.

Jetzt verstehen, hoffe ich, alle mein Dilemma, es ist nicht das Thema an sich, sondern wie muss ich mit einer Anfrage dazu umgehen, will der Frager mich aufs Glatteis führen, will er mir den Text zeigen „Hey schau mal, LUSTIG!“ oder meint er seine Anfrage wirklich ernst, hat aber den Text nicht ganz gelesen oder hat den Text zu Ende gelesen und meint seine Anfrage trotz Feinkackfilter immer noch ernst?

Wie dem auch sei, ich persönlich verweise die EU-Hundekackverordnung vorerst in das Reich der EU-Verordnungsfabeln und bedanke mich beim Verfasser für die unterhaltsamen Minuten.

Autor: Jens H., mimikama.org

Barrierefreiheit: Anbei der Text als Wortlaut, welchen man am Screenshot des öffentlichen Statusbeitrages erkennen kann

„Wichtige Information für Hundehalter, das ändert sich ab 01.Mai 2018

Mit Wirkung zum 01.Mai diesen Jahres setzt Deutschland als erstes EU-Land die neue EU Hundekackverordnung in Landesgesetz um. Das Gesetz soll für mehr Transparenz und zum Schutz der Umwelt dienen. Demnach müssen ab dem 01. Mai alle Hunde in Deutschland eine sogenannte Hundekack Kennzeichnungs-Plakette (HKK-Plakette) tragen, um Nichthundebesitzern die Art und Schwere der Ausscheidung zu signalisieren und die Emissionswerte des Vierbeiners transparent darzustellen. Hierbei hat das Bundesamt für
Umweltschutz in der Tierhaltung (BAUT) lediglich die EU-Kackrichtlinie 4 und 6 umgesetzt. Es werden in Deutschland nur die grüne Plakette, für Hunde ab einem Alter von
8 Jahren, und die blaue Euro 6 Kackplakette für Hunde bis zu 8 Jahren eingeführt. Alle Plaketten sind mit den zusätzlichen Bezeichnungen TK, BK und NK erhältlich. Die Kennzeichnung
weißt auf die Art der Ausscheidung hin. TK tragen Hunde die ausschließlich mit Trockenfutter gefüttert werden, diese sind insoweit eingeschränkt, dass sie sich künftig nur noch auf
befestigtem Boden lösen dürfen, auf dem die Aufnahme durch den Halter rückstandslos möglich ist. Begründet wird dies, laut EU-Kommission, durch das Eindringen von Restchemikalien aus
dem Trockenfutter in das Grundwasser. Trägern der BK und NK (BARF und Nassfutter) Marken wird das Lösen auch auf Grünstreifen weiterhin erlaubt. „Da der Verdauungstrakt junger Hunde besser arbeitet, scheidet der Hund weniger aus
und ist somit umweltverträglicher. Er wird als EU-Kacker der Stufe 6 mit der blauen Plakette versehen“, so der Pressesprecher des BAUT auf Nachfrage.
„Eurokacker 4 hingegen können ab- und an von einem Feinkackalarm betroffen sein und fallen dann für diesen Tag unter ein Kackverbot“, so Dr. Herbert Tüpfel weiter. In Zusammenarbeit mit der Haustierindustrie werden bereits erste
Feinkackfilter zur Nachrüstung von Euro 4 auf Euro 6 Kacker entwickelt. Züchter, Tierschutzorganisationen und Tierheime sind zur Nachrüstung vor der Abgabe eines Euro 4 Kackers nicht verpflichtet.

Bitte prüft nach, welche Plakette ihr selbst benötigt und versäumt nicht diese ab dem 01. Mai zu verwenden. Erhältlich sind diese gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 16,00 Euro in jedem Rathaus. Die Plakette ist ein Jahr gültig und muss dann zwingend erneuert werden. Für Wildkacker ohne Plakette sind bereits Geldbußen bis zu 200 Euro vorgesehen.“

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