Betrügerische Inkassoforderungen per SMS unterwegs

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Autor: Kathrin Helmreich

Wir erhielten Anfragen bezüglich dubioser SMSen, die teilweise dazu auffordern, sich bei Inkassobüros zu melden.

Dabei handelt es sich um die gleiche Masche, die sich lange als Email oder auf dem Postweg durchsetzte und viele Menschen so sehr verunsicherte, dass sie den geforderten Betrag auch zahlten, obwohl dazu gar kein Grund bestand.
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In der SMS kann man folgendes lesen:

BP1738910*KSP Rechtsanwälte konnten keine Post zustellen. Teilen Sie bitte Ihre Anschrift zur Vermeidung von Ermittlungskosten mit. Tel: 04045065762

Hierbei handelt es sich aber um Betrüger, die versuchen, an das Geld verunsicherter Menschen zu kommen.

Doch wie kommen die Betrüger an meine Telefonnummer?

Die Marktwächter der Verbraucherzentrale konnten schon im Dezember 2016 einen Anstieg der Masche per Handynummer verzeichnen. Die Beschwerden von Betroffenen häuften sich.
Die Recherchen ergaben, dass die Akteure durch eine Zeitungsannonce für erotische Hördienstleistungen oder durch Gewinnspiele an die Daten kommen. Das Geschäft mit Daten boomt und den Datenhändlern fallen immer wieder neue Wege ein, um an Telefonnummern oder andere private Daten zu gelangen.
Da die Dunkelziffer bei dieser Masche sehr hoch ist, verschicken die Betrügern weiterhin munter Emails, Briefe oder eben auch SMS.

Was tun bei Erhalt einer solchen SMS?

Laut Verbraucherzentrale muss man nicht auf eine solche SMS reagieren, wenn man sie bekommt.
Zahlen muss man nur, wofür man sich wirklich verschuldet hat – und das sollte man auch wissen, was man wem schuldet, denn ein Inkassounternehmen darf nur eintreiben, was ein Vertragspartner dem anderen auch tatsächlich schuldet.
Und hier ist es auch mit einer bloßen SMS auch nicht getan, da die Informationspflichten eines Inkassobüros sehr umfangreich sind.
Es müssen klar und verständlich der Name oder die Firma des Auftraggebers sowie der Forderungsgrund hervorgehen. Bei Verträgen müssen zusätzlich Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsabschlusses angegeben werden.

Jedes hier tätige Inkassobüro muss außerdem gemäß §10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein, auch wenn es im Ausland sitzt. Ob ein Inkassobüro registriert ist, können Sie im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei nachprüfen. Ein seriöses Inkassobüro setzt Ihnen eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung.

Was tun, wenn man auf diesen Trick hereingefallen ist?

Erhält man eine SMS von einem an sich seriösen Inkassounternehmen mit einer unberechtigten Zahlungsforderung, kann man widersprechen.
Die Verbraucherzentrale stellt für solche Fälle einen Musterbrief zur Verfügung.
Dieser umfasst eine Begründung, weshalb man widerspricht, und welche Einwände man hat.

Ergebnis:

Erhält man aus dem Blauen heraus eine SMS von einem Inkassobüro, das Geld von einem haben möchte, muss man auf die Forderung nicht eingehen.
Seriöse Inkassounternehmen geben immer umfangreiche Informationen an, sollte dies nicht der Fall sein, kann man der Forderung widersprechen.

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