Der Fall Nieheim

Autor: Andre Wolf

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An dieser Stelle gehen wir auf die vielen Anfragen an uns ein: NEIN, es ist kein Fake, die Stadt Nieheim kündigte 2 Mietparteien, um Flüchtlinge in den Wohnungen unterzubringen.

Mimikama: Wahrheit

Es handelt sich hierbei um städtische Wohnungen, welche laut Bürgermeister der Stadt nach §573 (Ordentliche Kündigung des Vermieters) gekündigt wurden. Die Wohnungen wurden zu Mai 2016 gekündigt. Die Meldung um die Kündigung ist mittlerweile an unzähligen Stellen im Netz zu finden, wir geben an dieser Stelle einige wieder.

Hinweis! Dieser Artikel hat NICHTS mit den FÄLSCHUNGEN in DRESDEN und OBERHAVEL zu tun, diese Briefe kann man HIER lesen.

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Wer das großflächige Spektrum der Medienwiedergabe anschauen will, kann unter diesem Suchmaschinenlink sein persönliches Lieblingsmedium finden: Google News “Kündigung Nieheim”

Das vor Ort sitzende ostwestfälische Presse “Westfalen-Blatt” schreibt (25.09.2015):

Nieheim (WB). Die Kommunen in NRW stoßen nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes bei der Unterbringung von Flüchtlingen an ihre Grenzen. Die Stadt Nieheim hat zur Unterbringung von Flüchtlingen langjährigen Mietern in kommunalen Wohnungen gekündigt.

Der Stern berichtete am 23.09.2015:

Nach 16 Jahren muss eine Mieterin in der Kleinstadt Nieheim ausziehen. Die Stadt kündigte ihr wegen Eigenbedarf, in ihrer Wohnung sollen Flüchtlinge untergebracht werden. Der Bürgermeister rechtfertigt sein Vorgehen, das rechtlich fragwürdig ist.

So wie auch die Welt am 24.09.2015 schrieb:

Nach 16 Jahren soll Bettina Halbey ihre Wohnung verlassen, weil die Stadt Nieheim sie als Flüchtlingsunterkunft nutzen will. Sie fühlt sich „völlig überrumpelt“. Der Bürgermeister sieht sich im Recht.

Oder aber auch die RP meldete am 24.09.2015:

Um Platz für Flüchtlinge zu schaffen, hat die ostwestfälische Stadt Nieheim zwei Mietern von städtischen Wohnungen gekündigt. Der Mieterbund bezeichnet dieses Vorgehen als „rechtlich problematisch und politisch katastrophal“.

Ausgang offen

An einem Punkt sind sich alle einig: ist es tatsächlich rechtens, Mietern an dieser Stelle wegen Eigenbedarf zu kündigen? So gibt die RP eine Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes wieder:

Es sei „rechtlich problematisch und politisch katastrophal“, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Es gehe bei dem Paragrafen um Eigenbedarf, der nur von natürlichen Personen und nicht von Städten oder Unternehmen in Anspruch genommen werden dürfe, so der Mieterbund. Außerdem sei es keine Lösung, Mietern zu kündigen, um Flüchtlinge unterzubringen. Man spiele so die deutsche Bevölkerung und die Flüchtlinge auf dem Wohnungsmarkt gegeneinander aus.

Eine der beiden Mietparteien hat nun die Zusage bekommen, zumindest bis August 2016 weiter in der Wohnung bleiben zu können. Die Kritiken zu dieser Kündigung prasseln natürlich von allen Seiten nun auf die Stadt, da diese zunächst nach eigenen Ansichten legitime Kündigung doch weit mehr Aufsehen erregt hat, als gedacht.

Natürlich ist diese Entwicklung auch kritisch zu betrachten und beunruhigt viele Menschen – derzeit sind alle Augen auf Nieheim gerichtet. Ebenso entlädt sich derzeit auch die Wut auf die Nieheimer Verantwortlichen, so ist bereits von Morddrohungen an den Bürgermeister zu lesen.

Die Stadt Nieheim hat Mietern ihre Wohnungen gekündigt, um Flüchtlinge dort wohnen zu lassem. Jetzt erhält der Bürgermeister angeblich Morddrohungen.

Rainer Vidal, der Bürgermeister der Stadt Nieheim im Kreis Höxter, erhält laut einer Meldung des WDR seit Tagen Hassmails, Telefonanrufe und sogar Morddrohungen.

(Quelle: WAZ)

Beobachten

Es bleibt nun zu beobachten: wie wird nun mit den gekündigten Mietern in Zukunft vorgegangen. Hilft die Stadt aktiv bei der Wohnungssuche? Werden entstehende Kosten eventuell übernommen? Wird sich die Wohnsituation für die gekündigten Parteien verbessern oder verschlechtern?

Es genügt nicht allein, jetzt die Mietparteien medial auszuschlachten, sondern auch in Zukunft darauf zu achten, dass ihre Situation nicht sang- und klanglos verschwindet und dass sie tatsächlich auch keine Nachteile aus der Kündigung tragen.

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