Merkel Selfie und Angriff auf Obdachlosen: es gibt KEINEN Zusammenhang

Autor: Andre Wolf

Es handelt sich dabei um eine böswillige Falschmeldung: die jüngst aufgetauchte Bildcollage, auf der linksseitig das Merkel-Selfie aus dem Jahre 2015 und rechtsseitig die Fahndungsbilder aus der Attacke auf den Obdachlosen in Berlin zu sehen ist, ist Bullshit!

Die Attacke auf den Obdachlosen ist nur wenige Tage her und alle Täter sind identifiziert (wir haben berichtet), und nun gibt es im Nachhinein eine böswillige Unterstellung. Die Behauptung “Obdachlosen angezündet   Merkel machte 2015 Selfie mit dem Täter!” ist schlichtweg unwahr.

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Wir haben bereits im März 2016 die Herkunft des Merkel-Selfies bestimmen können und wissen daher, wer auf dem Bild zu sehen ist. Wenn jemand ein Selfie mit der deutschen Bundeskanzlerin macht, wird das durchaus häufig zu finden sein. Das ist auch in diesem Fall so:

„Der 19-Jährige Flüchtling Anas Madamouni bat Kanzlerin Merkel im vergangenen Sommer um ein Selfie. Das Bild ging um die Welt.“

Bereits im Frühjahr 2016 unterlag dieses Bild einer erfundenen Unterstellung, damals wurde der Vorwurf gemacht, die Person auf dem Bild sei einer der Attentäter aus Brüssel [2]. In diesem Zusammenhang haben wir direkten Kontakt zu Anas über seine Betreuerin aufbauen können, die uns auch in diesem Fall deutlich sagen konnte: er war es nicht!

 

Aber es ist noch schlimmer!

In dem Chat haben wir dann erfahren, dass diese Fake-Collage mittlerweile wieder mehrfach die Betreuerin erreicht hat. Das stellt natürlich eine Belastung dar, die letztendlich auch Anas betrifft. Die damalige Falschmeldung bezüglich des Brüssel-Attentates brachte ihn bereits in eine schwierige Situation, nun muss er augenscheinlich erneut herhalten – und dass nicht nur an einer einzelnen Stelle!

Es gibt sogar noch eine weitere Bildcollage, in der er als Sinnbild des Terrors eingefügt ist.

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Juristisch problematisch

Das Verteilen dieser Bilder ist natürlich juristisch mehr als problematisch, gerade unter dem Aspekt, dass hier ein völlig Unbeteiligter betroffen ist. Wir haben hierzu die Anwälte Karsten Gulden von GGR Rechtsanwälte, sowie Chan-jo Jun von JunIT befragt, die deutlich sagen:

Die Behauptung, der Abgebildete sei einer der Täter ist als üble Nachrede und bei Kenntnis sogar als Verleumdung strafbar nach §§ 186, 187 StGB.

User, die das Bild mit der falschen Behauptung teilen, können sich auch strafbar machen, wenn sie sich den Inhalt zu eigen machen. Die Rechtsprechung dazu ist derzeit noch uneinheitlich, jedoch ist das eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung. Verletzt ist das Recht am eigenen Bild des jungen Mannes, der fälschlicherweise in diesen Zusammenhang gebracht wird. Wer das Bild teilt, verletzt die Persönlichkeitsrechte des Mannes. Man kann sich sogar strafbar machen, wenn man weiß, dass der Herr nichts mit dem Angriff zu tun hat.

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