Unerlaubt verwertet: Wenn man das eigene Bild plötzlich auf Kleidungsstücken findet!

Autor: Andre Wolf

Wenn Designer sich an fremden Bildern bedienen.

Folgendes Szenario: Du gehst nichtsahnend durch eine Einkaufsmeile, schaust dir ein paar Shirts in einem Laden an und und fällst vor Schreck fast um: Was macht dein Foto auf diesen Shirts? Wie sind die an das Foto gekommen und… verdammt… wer hat denen das erlaubt?

Nicht ganz so, aber recht ähnlich muss es einer jungen Frau aus Steyr ergangen sein, als sie erfahren hat, dass ein Foto von ihr als Motiv auf Pullovern genutzt wird. Nach Angaben des ORF konnte die Frau das Motiv zwar als eines ihrer Bilder identifizieren, das sie vor einigen Jahren auf Facebook online gestellt hatte, doch wie es dazu kommen konnte, dass ein Modelabel das Foto ohne ihr Einverständnis für gewerbliche Zwecke nutzt, ist ihr laut ORF ein Rätsel.

Ein ähnlicher Fall: Im November 2017 veröffentlichte die Rheinische Post einen Artikel, in dem es um das Design einer Handtasche geht:

Das spanische Modelabel Zara soll Zeichnungen eines Kunststudenten aus Köln für ein Handtaschen-Design genutzt haben – ohne ihn zu fragen. Der 24-Jährige geht nun gegen das Unternehmen vor. Zara will aber bislang nur wenig Schadensersatz zahlen.

Der Designer oder die Designerin der Handtasche hat sich in diesem Falle nachweislich an den Zeichnungen des Kunststudenten bedient, welche er auf seinem Blog veröffentlicht hat (borisschmitz.tumblr.com) und das gleich bei mehreren Motiven.

Selber Schuld?

Man könnte jetzt vorschnell argumentieren, dass die beiden betroffenen Personen ja selbst Schuld seien, doch das ist falsch. Was dort geschehen ist, ist vollkommen illegal. Der Weitergabe eines Bildes zu kommerziellen Zwecken außerhalb der Plattform stimmt man in keiner Weise zu. Und nur weil jemand ein Bild auf einem Blog, bzw. einer Webseite veröffentlicht hat, ist dieses noch lange nicht als kostenloses Allgemeingut anzusehen.

Ganz klar gilt: Egal wo ich etwas veröffentliche, sofern ich das Werk erschaffen habe, bin und bleibe ich im Besitz der Urheberrechte. Es ist beispielsweise ein Mythos, dass man seine Urheberrechte abgebe, wenn man Bilder auf Facebook hochlädt. Diese Art der Darstellung und das Verständnis des Urheberrechtes ist schlichtweg falsch, geistert jedoch in den Köpfen vieler Menschen umher.

Das Urheberrecht ist dazu entstanden, die Rechte des URHEBERS, also jener Person, die ein Werk erschaffen hat, zu schützen. Urheber ist man immer dann, wenn man ein Werk erschaffen hat.

Teil 1 – Urheberrecht (§§ 1 – 69g) Abschnitt 1 – Allgemeines (§ 1)

§ 1
Allgemeines

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

In Bezug auf Facebook bedeutet das: Das URHEBERRECHT für selbsterstellte Inhalte bleibt IMMER bei Dir. Das Urheberrecht kann Facebook dem Nutzer nicht wegnehmen!

Als Urheber entscheidest Du auch, wie Dein Werk veröffentlicht, verbreitet oder verarbeitet wird. Das gilt natürlich auch auf Facebook. Was man als Urheber jedoch vergeben kann, ist ein Nutzungsrecht, dies beschreibt Rechtsanwalt Tobias Röttger von gulden röttger | rechtsanwälte:

MIMIKAMADer Urheber eines Werkes hat grundsätzlich das ausschließliche Nutzungsrecht an seinem Werk. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, das Werk zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder auf andere Art zu verbreiten. Der Urheber kann Dritten Nutzungsrechte zur Nutzung seines Werkes einräumen. Ohne die Einräumung von Nutzungsrechten sind Dritte nicht berechtigt, das Werk zu nutzen. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

Nutzungsrecht!

Wie gesagt, das Urheberrecht bleibt immer bei Dir. Facebook sichert sich jedoch Nutzungsrechte an all den Werken, die Du auf der Plattform teilst. Und zwar hat Facebook in seinen AGB verankert, dass (vereinfacht ausgedrückt) alles, was Du auf Facebook postest, im Rahmen der Privatsphäreneinstellungen von anderen und durch Facebook auf der Plattform genutzt werden kann. Als Nutzer ist dies besonders wichtig und legitimiert die “teilen” Funktion.

Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

Wichtig ist dabei: Wenn Du Inhalte auf Facebook hochlädst (oder dort erstellst), MUSST Du der Urheber sein. Ansonsten begehst Du einen Urheberrechtsbruch, der letztendlich sogar teuer enden könnte. Es ist jedoch NICHT erlaubt, dass Dritte diese Bilder außerhalb von Facebook kommerziell nutzen.

Im Falle des Motivs auf dem Pullover kommt nun hinzu: Handelt es sich um ein Selfie, dann ist die junge Frau Urheberin. Dann wäre nicht nur das Recht am eigenen Bild gebrochen worden, sondern auch das Urheberrecht. Hätte jemand anderes sie fotografiert, dann wäre in diesem Falle „nur” ihr Recht am eigenen Bild gebrochen und der entsprechende Fotograf müsste sich um das Urheberrecht kümmern. Bei dem Künstler und den Handtaschenmotiven ist die Lage etwas leichter darzustellen: Er ist der Urheber, da er die Zeichnungen erstellt hat. Dies ist und bleibt er und kann daher Nutzungsrechte vergeben.

Tipp: Facebook das Nutzungsrecht entziehen

Du hast keine Lust mehr darauf, das Facebook ein Nutzungsrecht an Deinen Inhalten hat? Dann musst Du diesen Inhalt auf Facebook löschen. Damit erlischt dann auch die genannte IP-Lizenz. Einen komischen Beisatz findet man jedoch noch: “es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.”

An dieser Stelle scheint sich Facebook davon freizustellen, falls dritte unrechtmäßig Deine Inhalte weitergegeben haben. Hier müsste der Nutzer sämtliche Facebook-User ausfindig machen und diese auffordern, die betroffenen Inhalte zu löschen. Wenn es sich bis dato jedoch einfach nur um geteilte Inhalte gehandelt hat, verschwinden die mit einem Löschen sowieso.

Info für Fotografen: Das Exklusivrecht!

Für Fotografen nicht ganz unwichtig zu wissen, dass sie bei Facebook ihre exklusiven Nutzungsrechte an den eigenen Fotos verlieren. Hierzu empfehlen wir als weiterführenden Inhalt den entsprechenden Artikel “Nutzungsrecht – Fotografen verlieren bei Facebook ihre exklusiven Nutzungsrechte an den eigenen Fotos” von Gulden Röttger Rechtsanwälte [1].

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