Seit wenigen Tagen findet man auf Facebook immer wieder ein Foto von einer Quittung. Diese Quittung weist eine Münzeinzahlung bei einer Sparkasse aus in Höhe von 210,05 € aus. Insgesamt wurden 2798 Münzen als Bareinzahlung quittiert.

Der Punkt an dieser Stelle ist die Gebühr von 27,48 €. Zu dem Bild gehört auch ein Statustext mit dem Wunsch um eine Verteilung. Hier liest man:

Ich habe heute mal kleine Münzen zur Sparkasse gebracht
und in den Münzautomaten geschüttet.
Dafür wollte die Sparkasse dann 13% meines Geldes als
Gebühr haben!

Weiter lautet es:

Vor 1 bis 2 Jahren war das noch ein kostenloser Service.
Jetzt ist es nur noch bis 50 Münzen (innerhalb 24 Stunden)
gebührenlos.
Jede weitere Münze mehr kostet jeweils 1 Cent Gebühr.
Auch eine 1-Cent-Münze kostet 1 Cent Gebühr, wenn man
die 50 Münzen pro Tag schon überschritten hat.
1 Cent einzahlen – 1 Cent Gebühr zahlen!

Ist diese Quittung nun ein Fake?

Nein!

Nein, bei dieser Gebühr handelt es sich um keinen Fake. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es diese Gebühr bei den Sparkassen. Die Abgabe von bis zu 50 Münzen ist so weit kostenlos und am “Weltspartag” können Kunden im vollem Umfang gesparte Münzen gebührenfrei zur Sparkasse bringen [1].

In allen anderen Fällen werden bei der Einzahlung von Münzen auch bei Kunden der Sparkasse Gebühren erhoben, sobald die Menge an Münzen bei über 50 Stück liegt. Der Grund dafür: seit Anfang 2015 müssen alle Münzen einzeln auf Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft werden. Mit dieser Maßnahme möchte die Europäische Zentralbank das Falschgeldaufkommen reduzieren.

Somit kann es also auch bei Kunden zu höheren Gebühren kommen, wenn Münzgeld in größerem Umfang (wie beispielsweise 2798 Münzen) eingezahlt wird. Hier liegt der Teufel im Detail: die Sparkasse Köln Bonn spricht bei derartigen Mengen in den eigenen AGB unter B 8.2 von “3,00 EUR pro Safebag oder individuelle Vereinbarung nach Aufwand “, also einer nicht näher definierten Summe.

Bild könnte enthalten: Text

Diese Gebühren sind also KEIN FAKE, aber auch nicht neu und stehen auch in den AGB diverser Sparkassen. Was auch nicht vergessen werden darf: auch andere Banken erheben Gebühren auf das Einzahlen von Münzen!


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)