Diebstahl, Widerstand und Verleumdung durch Reichsbürger

Autor: Andre Wolf


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Ein Problem mit einer Ordnungsamtsmitarbeiterin hatte am Dienstag ein 49- jähriger in Bad Lobenstein. Der Adressat der Maßnahme entriss der Bediensteten bei einer Vollstreckungshandlung ihren Dienstausweis, als sie sich ordnungsgemäß mit diesem legitimierte. Auch auf Aufforderung rückte der Mann den Dienstausweis nicht wieder heraus. Zu seiner Verteidigung gab er an, dass es sich ohnehin nicht um ein gültiges Dokument handele, da die Bundesrepublik Deutschland nicht existiere.

Die Polizei Thüringen informiert:

Das rief unsere Kollegen auf den Plan, die nach Aufnahme einer Anzeige die Wohnung des Beschuldigen mit richterlicher Anordnung betraten. Der Mann gab den Dienstausweis schließlich wieder heraus.

Ein mit dem Mann sympathisierender 59- jähriger Nachbar beobachtete die Situation und filmte die Kollegen schließlich mit seinem Smartphone. Als die Personalien des Nachbarn festgestellt werden sollten, leistete er vehement körperlichen Widerstand, sodass unmittelbarer Zwang angewendet werden musste. Bei der Sichtung des Videomaterials stellten die Kollegen fest, dass der Nachbar sie ganz gezielt aufgezeichnet hat. Das Smartphone wurde daher sichergestellt.

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Um dem Verhalten gegenüber den Amtsträgern die Krone aufzusetzen, behauptete der Nachbar noch fälschlicherweise, dass er von unseren Kollegen geschlagen und getreten worden sei, sodass neben der Anzeige wegen Widerstands nun auch noch wegen Verleumdung gegen ihn ermittelt wird.

Infobroschüre

Das Amt für Verfassungsschutz und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales informiert über Reichsbürger:

Bei Reichsbürgern handelt es sich um Personen und Gruppierungen, welche die Existenz der Bundesrepublik leugnen und sich stattdessen auf die Fortexistenz des Deutschen Reichs berufen, häufig in den Grenzen von 1937, mitunter auch jenen von 1914 oder 1871. Zu diesem Thema hat der Thüringer Verfassungsschutz eine interessante Broschüre im Angebot, die sie hier online lesen können.

Grundsätzlich gilt im Umgang mit „Reichsbürgern“ oder „Selbstverwaltern“ daher Folgendes:

• Rechnen Sie mit möglichen Aktivitäten von „Reichsbürgern“ in Thüringen.
• Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und bewahren Sie Ruhe. Geben Sie keinesfalls nach! Geben Sie dem „Reichsbürger“ in seiner Argumentation nie Recht!
• Handeln Sie schnell und konsequent.
Beleidigungen, Bedrohungen und weitere strafrechtlich relevante Verhaltensweisen sollten unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden.
• Schriftwechsel sollte auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt sein. Geben Sie auf konkret gestellte Anträge nur eine kurze schriftliche Antwort, denn Erläuterungen der Rechtsfragen überzeugen den Antragsteller meistens nicht und ziehen regelmäßig weitere Schreiben nach sich.
• Stellen Sie Schriftstücke bei bekannten Reichsbürgern gegen Empfangsnachweis oder per Postzustellungsurkunde (PZU) zu.
• Auf Erklärungen und Proklamationen sollte grundsätzlich nicht reagiert werden.
• Materialien mit rechtsextremistischen Inhalten sollten dem Verfassungsschutz und/oder der Polizei übermittelt werden.
• Bei Ordnungswidrigkeiten (z.B. Zahlungsverweigerung bei Gebühren oder Verletzung der Ausweispflicht) sollten die Möglichkeiten der Ahndung durch Verhängung eines Bußgeldes etc. und die Vollstreckung im Verwaltungswege konsequent genutzt werden.
• Vorsicht vor Beglaubigung von „Urkunden“ oder anderen Dokumenten von Reichsbürgern. Dort könnte z.B. stehen, man sei „zu keinem Zeitpunkt auf hoher See verschollen“, oder „das Grundgesetz der BRD ist keine Verfassung.“
• Vorsicht auch bei vermeintlichen Presseanfragen. Reichsbürger nutzen mitunter gefälschte Presseausweise oder auch solche, die ohne Nachweis einer journalistischen Tätigkeit im Internet zum Kauf angeboten werden.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
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