Die gefälschte Abmahnung: Wie Kriminelle unter Anwaltsnamen abzocken!
Von betrügerischen E-Mails bis zur manipulierten Website: Der Phishing-Versuch, der Verbraucher und Unternehmer Tausende kosten könnte!
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Hast du kürzlich eine unerwartete E-Mail über eine Urheberrechtsverletzung erhalten? Vielleicht sogar von einem gewissen „Rechtsanwalt Manuel Holleis aus Hamburg“? Vorsicht! Die nächste Phishing-Welle könnte dir gerade ins Postfach gespült worden sein.
Zurzeit erhalten viele Menschen E-Mails, die behaupten, von einem Rechtsanwalt namens Hanuel Holleis zu stammen, in denen Urheberrechtsverletzungen moniert und Zahlungen gefordert werden. Die E-Mails geben die Adresse von ROSE & PARTNER am Jungfernstieg 40 in Hamburg und einen Teil ihrer Telefonnummer an. Bei Online-Nachforschungen ist jedoch kein Anwalt mit dem Namen Manuel Holleis zu finden, wodurch einige bei ROSE & PARTNER landen. Die Kanzlei ROSE & PARTNER betont, dass sie mit diesen E-Mails in keiner Weise verbunden ist und keinen Rechtsanwalt dieses Namens kennt. Wer solch eine E-Mail erhält, sollte nicht die Kanzlei kontaktieren, sondern die Polizei, da es sich um möglichen Betrug handeln könnte.

Das Fake- Schreiben als Wortlaut:
Sehr geehrte Damen & Herren,
hier zeigen wir an, dass wir die Universal Pictures International Germany GmbH, Herriotstraße 6-8, 60528 Frankfurt am Main, vertreten. Anwaltliche Vollmacht wird versichert. Durch unsere automatisierten Aufzeichnungen haben wir am 15.09.2023 um 17:33 Uhr Urheberrechtsverletzungen identifiziert, die geschützte Werke unseres Mandanten betreffen. Diese wurden analysiert und zweifelsfrei der Internet-IP-Adresse xxx zugeordnet.
Gemäß der aktuellen Fassung des Digital Services Act sind sämtliche deutsche Internetdienstanbieter verpflichtet, im Falle von Urheberrechtsverletzungen Informationen über den betreffenden Anschlussinhaber zur Verfügung zu stellen Die IP Adresse 88.64.20.137 wurde zum Tatzeitpunkt durch Ihren Provider Ihrer Firma zugeordnet. Zusammenfassung der Meldung:
Inhaber: xxx
Anschlussadresse: xxx
PLZ / Ort: xxx
Telefon: xxx
E-Mail Adresse: xxxRechtsverstöße: § 97 UrhG (Schadensersatzansprüche), § 53 UrhG (Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch)
Zur Vermeidung weiterer Kosten und einen kostspieligen Rechtsstreit bieten wir einen Vergleich in Höhe von 860,00 Euro zuzüglich 140,00 EUR Rechtsanwalts vergütungsgebühr an. Bitte beachten Sie, dass unser Vergleich nur bis zu, 22.09.2023 Bestand hat und die Vergleichszahlung bis zu selbigen Datum bei uns eingegangen sein muss.
Gemäß den Bestimmungen von § 52 UrhG und § 97 UrhG sind wir vor dem Versand der Zahlungsaufforderung dazu verpflichtet, Sie zweifelsfrei als Anschlussinhaber zu identifizieren. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, die unten angegebene Website aufzurufen und den dortigen Anweisungen zu folgen
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir ohne weitere Aufforderung Klage einreichen sowie einen Gutachter zur vollständigen Feststellung des genauen Schadens beauftragen, deren Kosten Sie zusätzlich zu tragen haben. Die Gesamtkosten für ein Verfahren, einschließlich Gutachter- und Anwaltsgebühren, belaufen sich in der Regel auf mindestens 5000€.
Bitte beachten Sie, dass unser Vergleichsangebot ein freiwilliges Entgegenkommen unseres Mandaten ist und kein Rechtsanspruch besteht.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Manuel Holleis
Rechtsanwalt Manuel Holleis Jungfernstieg 40 D-20354 Hamburg Telefon: +49 (0) 40 414 37 690 Telefax: +49 (0) 40 414 37 691 Manuel Holleis ist in Hamburg zugelassen und gehört der Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg an.

Eine Abmahnung von wem?
Stellen Sie sich vor, Sie würden eines Morgens aufwachen, den Computer anschalten und eine Abmahnung von einem Anwalt entdecken. Schrecklich, nicht wahr? Aber bevor Sie in Panik geraten, wäre es nicht klug, einen Moment innezuhalten und sich zu fragen: „Wer ist dieser Anwalt eigentlich?“
Der Anwalt-Betrugsversuch im Detail
Die Kriminellen sind clever – sie nutzen die Namen echter Kanzleien, aber die angeblichen Rechtsanwälte? Die gibt es oft gar nicht! Manuel Holleis zum Beispiel ist nirgendwo verzeichnet. Trotzdem verlangt eine E-Mail, die scheinbar von ihm stammt, hohe Vergleichszahlungen für vermeintliche Urheberrechtsverletzungen.
Die Lockmittel: Drohungen und Fristen
Der Inhalt der betrügerischen E-Mails ist alarmierend: Der neu eingeführte Digital Services Act, Datenlecks, drohende Klagen und saftige Gebühren. Und all das soll in einer außergewöhnlich kurzen Frist beglichen werden.
So erkennst du den Betrug!
Seien wir ehrlich: In der digitalen Welt von heute kann jeder eine überzeugende E-Mail verfassen. Doch es gibt klare Indizien, die diese Betrugsversuche entlarven:
- Schreibweise in Großbuchstaben
- Unübliche Fristsetzungen
- Drohungen
- Angebliche Abmahnungen, die nur per E-Mail kommen
Was tun bei Verdacht?
Bevor Sie überhaupt in Erwägung ziehen, auf solche E-Mails zu reagieren, sollten Sie gründlich nachforschen. Klicken Sie niemals auf verdächtige Links, und geben Sie keine persönlichen Daten preis. Und sollten Sie bereits in die Falle getappt sein, zögern Sie nicht, die Polizei zu kontaktieren!
Fazit: In einer Zeit, in der digitaler Betrug auf dem Vormarsch ist, ist es wichtiger denn je, wachsam zu sein. E-Mails, die unter dem Deckmantel von Abmahnungen versendet werden, sind nur eine von vielen Maschen, die Kriminelle nutzen, um an Ihr Geld zu kommen. Es liegt an uns allen, informiert zu bleiben, kritisch zu hinterfragen und solchen Betrügern keinen Raum zu geben.
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