Grundversorgung bei Strom und Gas: Große Preisunterschiede

Verbraucherzentrale NRW hat die Grundversorgungstarife für Strom und Gas ausgewertet. Gaskosten können je nach Grundversorger um mehrere tausend Euro pro Jahr variieren. Trotzdem ist die Grundversorgung oft das beste verfügbare Angebot am Markt.

Autor: Susanne Breuer

Die Durchschnittspreise in NRW liegen für Gas bei 15,04 Cent/kWh und für Strom bei 42,45 Cent/kWh. Je nach Tarif aber gibt es erhebliche Abweichungen. Um einen vollständigen Überblick über das Preisniveau in NRW zu erhalten, hat die Verbraucherzentrale NRW alle aktuellen Grundversorgungstarife für Strom und Gas zum Stichtag 1. Oktober 2022 untersucht und große Preisunterschiede festgestellt.

Grundversorgung: Ein Preis-Überblick

Pro Kilowattstunde Gas zahlen Neukund:innen aktuell zwischen 6,94 Cent und 32,20 Cent inklusive anteiligen Grundpreis. Bei Strom liegt die Preisspanne zwischen 27,14 bis 79,48 Cent pro Kilowattstunde. Die großen Preisunterschiede in der Grundversorgung verblüffen die Verbraucherschützer.

„Eine so große Preisspanne wirft Fragen auf. Zwar haben Energieversorger unterschiedliche Beschaffungsstrategien, die gewisse Preisdifferenzen erklären können. Aber so enorme Unterschiede sind dennoch verwunderlich“.

Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW

Ein Beispielhaushalt, der 20.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, erhält je nach Grundversorger eine Jahresrechnung von mindestens 1.388 bis maximal 6.440 Euro. Die jährlichen Kosten für Strom variieren bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh zwischen 814 bis maximal 2.384 Euro.

Gaspreise NRW in der Grundversorgung, Grafik: Verbraucherzentrale NRW
Gaspreise NRW in der Grundversorgung, Grafik: Verbraucherzentrale NRW

Oft das attraktivste Angebot am Markt

Was sich in den vergangenen Monaten geändert hat: Wer einen neuen Vertrag abschließt, zahlt für Sondertarife derzeit meist mehr als für einen Tarif in der Grundversorgung. In der Vergangenheit war es in der Regel umgekehrt und Kunden zahlten für den Basistarif mehr als für Sondertarife.

„Der Wechsel von einem teuren Sondertarif in die Grundversorgung kann daher in vielen Fällen sinnvoll sein“, sagt Sieverding. „Zumal in der Grundversorgung nach neuer Rechtslage bei den Preisen nicht mehr nach Bestands- und Neukund:innen unterschieden werden darf.“

Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW

Die Preise für die aktuell verfügbaren Sondertarife, die auf den gängigen Vergleichsportalen zu finden sind, beginnen hingegen bei Gas bei circa 39 Cent pro Kilowattstunde. Bei Strom beginnen die Preise ab circa 70 Cent pro Kilowattstunde.

„Mit dem Grundversorgungstarif lässt sich daher in vielen Fällen deutlich sparen“.

Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW

 

Strompreise NRW in der Grundversorgung, Grafik: Verbraucherzentrale NRW
Strompreise NRW in der Grundversorgung, Grafik: Verbraucherzentrale NRW

Vorsicht vor teurer Ersatzversorgung 

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich allerdings Beschwerden, nach denen Energieanbieter die sofortige Belieferung in der Grundversorgung ablehnen und zunächst für drei Monate in der Ersatzversorgung zu höheren Preisen beliefern wollen.

„Verbraucher:innen müssen dann hartnäckig bleiben. Denn die Ersatzversorgung ist nur in ganz bestimmten Fällen zulässig, zum Beispiel wenn der ursprüngliche Energieversorger unerwartet ausfällt, was bei einer Insolvenz passieren kann, oder ein Anbieterwechsel unbemerkt scheitert. Zudem sind die Preise der Grundversorgungstarife manchmal schwer zu finden, obwohl es eine Veröffentlichungspflicht für diese Tarife im Internet gibt.“ 

Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW

Wechsel in die Grundversorgung

Wer in die Grundversorgung wechseln will, muss seinen bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen und mit seinem örtlichen Grundversorger einen Vertrag abschließen. Das kann auch durch die Entnahme von Energie geschehen. Dann wird von einem „konkludenten“ Vertragsschluss gesprochen. Grundversorger ist immer das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Strom- bzw. Gaskunden beliefert. Häufig ist das ein Stadtwerk oder ein großer Energieanbieter. Wer in der eigenen Kommune der Strom- oder Gasgrundversorger ist, lässt sich beispielsweise über ein Vergleichsportal durch die Eingabe der Postleitzahl herausfinden. Der Wechsel in den Grundversorgungstarif außerhalb des eigenen Grundversorgungsgebiets ist nicht möglich. 

Weitere Informationen und Links finden sich in der Gesamtauswertung der Verbraucherzentrale. Hier lassen sich alle Ergebnisse detailliert nachlesen.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

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