Die Behauptung
Muslimische Frauen in Österreich dürfen ihre Ehemänner aus religiösen Gründen auf Kosten der Krankenkasse zur Kur mitnehmen. Diese Regelung soll speziell für Musliminnen gelten, während anderen die Kur oft verweigert wird.
Unser Fazit
Diese Behauptung ist seit mehr als neun Jahren völlig falsch. Die Krankenkassen in Österreich behandeln alle Versicherten gleich, unabhängig von Religion oder Herkunft. Es gibt keine Sonderregelung, die es Musliminnen erlaubt, ihren Ehemann auf Kosten der Krankenkasse mitzunehmen.
- Erste relevante Behauptung: Angeblich dürfen Musliminnen ihre Ehemänner zur Kur mitnehmen, was jedoch nicht stimmt.
- Offizielle Richtigstellung: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat bereits 2017 klargestellt, dass diese Behauptung frei erfunden ist.
- Rechtliche Grundlage: Laut österreichischem Sozialversicherungsgesetz haben Versicherte keinen Rechtsanspruch auf Kuren, und religiöse Gründe sind kein Kriterium für die Mitnahme einer Begleitperson.
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Entstehung eines hartnäckigen Gerüchts
Seit 2015 kursiert in sozialen Medien ein Text, der behauptet, dass muslimische Frauen in Österreich ihre Ehemänner zur Kur mitnehmen dürfen – auf Kosten der Krankenkasse. Angeblich sei dies aus religiösen Gründen notwendig, da Musliminnen nur in Begleitung ihres Ehemannes verreisen dürften.
Nicht zu glauben, o d e r ?
Text im Bild (sic!)
Wird in Österreich von einer österreichischen Krankenkasse einer Muslimin eine Kur genehmigt, so hat automatisch der Ehemann das Recht, mit auf Kur zu gehen*** ! (Aufgrund ihres Glaubens, dürfen Muslime nicht ohne Begleitung ihres Gatten kuren …..) *** Nichts dagegen, wenn er es selbst bezahlt, nur müssen sie das eben nicht! (Dafür wird uns dann die Kur abgelehnt und bei den Muslimen werden es immer mehr.) ************** Dies ist keine „Ausländerhetze“, sondern nur ein weiteres Sittenbild, wie es in Österreich abläuft! !
!! Teilen, teilen, teilen, den das sollen die Leute wissen…..!!
Klarstellung der Krankenkasse
Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) hat dieser Behauptung bereits 2017 widersprochen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Falschmeldung handelt.
Die Krankenkassen handeln auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und diskriminieren niemanden aufgrund von Religion, Geschlecht oder Herkunft. Begleitpersonen werden nur finanziert, wenn sie medizinisch notwendig sind, zum Beispiel bei Kinderrehabilitationen.
Gegenüber der APA hat Viktoria Frieser, stellvertretende Pressesprecherin der Österreichischen Gesundheitskasse, im Vorjahr ebenfalls klargestellt: „In verschiedenen Konstellationen und auch bei entsprechenden freien Ressourcen besteht die Möglichkeit, auf Eigenkosten als Begleitperson bei einer Kur vor Ort zu sein. Das gilt für alle unsere Versicherten, unabhängig von Nationalität, Geschlecht oder Alter.“
Auch die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) bestätigt gegenüber der DPA, dass „generell keine Daten zu Religion oder Herkunft erhoben werden. Es kommt zu keiner Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund von Religion/Herkunft. Damit ist die Behauptung des Postings haltlos.“
Zu der Behauptung, die nun erneut in sozialen Medien verbreitet wird, haben wir bereits 2018 berichtet. – HIER.
Die Fakten: Kein Rechtsanspruch auf Kuren
Die österreichischen Krankenkassen sind nach § 155 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) nicht verpflichtet, Kuren zu gewähren. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Krankenkassen, die sich nach der medizinischen Notwendigkeit und den finanziellen Möglichkeiten der Krankenkassen richtet. Auch Reisekosten werden von den meisten Krankenkassen seit Jahren nicht mehr übernommen.
Findet sich dazu irgendetwas im Koran?
Ein weiteres Argument, das in Diskussionen immer wieder auftaucht, ist die Behauptung, der Koran schreibe Musliminnen vor, nur in Begleitung ihres Mannes zu reisen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) weist diese Interpretation jedoch zurück. „So ein Blödsinn!“ lautete die Antwort auf Anfrage von „Stoppt die Rechten“ im Jahr 2015.
Laut islamischen Gelehrten gebe es keine Verpflichtung, den Ehemann aus religiösen Gründen mit zur Kur zu nehmen. Auch moderne Fatwas, wie sie von Institutionen in Ägypten oder Jordanien ausgestellt werden, sehen keine Notwendigkeit einer männlichen Reisebegleitung vor.
Manipulation durch falsche Informationen
Die Verbreitung solcher Gerüchte dient lediglich dazu, Vorurteile und Sozialneid zu schüren. Es wird suggeriert, dass Musliminnen bevorzugt behandelt werden, obwohl die gesetzlichen Regelungen für alle Versicherten gleich sind. Durch die wiederholte Verbreitung solcher Behauptungen wird ein falsches Bild von der „Bevorzugung“ bestimmter Bevölkerungsgruppen gezeichnet, das letztlich nur der Hetze dient.
Fazit
Die Behauptung, dass Krankenkassen in Österreich muslimischen Frauen erlauben, ihre Ehemänner auf Kosten der Krankenkasse zur Kur mitzunehmen, ist nachweislich falsch. Es handelt sich um eine frei erfundene Geschichte, die nur dazu dient, Vorurteile und Rassismus zu schüren. Die Krankenkassen behandeln alle Versicherten gleich, es gibt keine Sonderregelungen für Musliminnen oder andere religiöse Gruppen.
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