Stromversorger darf Abschlag nicht ohne Preiserhöhung anheben

Landgericht Berlin: Erhöhung der Abschläge ohne wirksame Preiserhöhung ist vertragswidrig. Betroffen waren auch Verbraucher:innen, die einen Tarif mit Preisgarantie abgeschlossen hatten.

Autor: Claudia Spiess

Wir brauchen deine Hilfe – Unterstütze uns!
In einer Welt, die zunehmend von Fehlinformationen und Fake News überflutet wird, setzen wir bei Mimikama uns jeden Tag dafür ein, dir verlässliche und geprüfte Informationen zu bieten. Unser Engagement im Kampf gegen Desinformation bedeutet, dass wir ständig aufklären und informieren müssen, was natürlich auch Kosten verursacht.

Deine Unterstützung ist jetzt wichtiger denn je.
Wenn du den Wert unserer Arbeit erkennst und die Bedeutung einer gut informierten Gesellschaft für die Demokratie schätzt, bitten wir dich, über eine finanzielle Unterstützung nachzudenken.

Schon kleine Beiträge können einen großen Unterschied machen und helfen uns, unsere Unabhängigkeit zu bewahren und unsere Mission fortzusetzen.
So kannst du helfen!
PayPal: Für schnelle und einfache Online-Zahlungen.
Steady: für regelmäßige Unterstützung.

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht verstärkt gegen Energieanbieter vor und gewinnt Klage gegen Stromanbieter EnStroGa AG.

Das Landgericht Berlin hat dem Energieversorger EnStroGa untersagt, Abschlagszahlungen seiner Kunden während des Abrechnungszeitraums einseitig und ohne wirksame Preiserhöhung anzuheben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen drastische Erhöhungen der monatlichen Abschläge durch den Stromanbieter geklagt. Betroffen waren auch Verbraucher:innen, die einen Tarif mit Preisgarantie abgeschlossen hatten. Der vzbv geht in der aktuellen Krise derzeit verstärkt gegen fragwürdiges Anbieterverhalten am Energiemarkt vor.

„Auf dem Energiemarkt agieren einige Unternehmen derzeit mit zweifelhaften Methoden und versuchen, sich auf Kosten der Verbraucher:innen zu bereichern. Umso wichtiger ist das aktuelle Urteil des Landgerichts Berlin. Gestiegene Beschaffungskosten rechtfertigen keinen Vertragsbruch durch einen Energieanbieter. An Preisgarantien müssen sich die Anbieter ebenso halten wie an die vereinbarten Regeln zur Höhe der Abschlagszahlungen. Dieses Rechtsprinzip können Unternehmen auch nicht mit Verweis auf eine Energiepreiskrise aushebeln.“

Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv

Abschlagszahlungen drastisch erhöht

Die EnStroGa AG hatte ihren Stromkunden per E-Mail im Oktober 2021 eine drastische Erhöhung der Abschlagszahlungen angekündigt. Statt 60 Euro sollte eine Kundin plötzlich 84 Euro im Monat zahlen – ein Anstieg von 40 Prozent. Begründung: Die alten Beträge seien nicht ausreichend, „um den für Ihren Zählpunkt benötigten Energieeinkauf sicherzustellen.“

So eine E-Mail erhielten auch Kunden, die einen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie abgeschlossen hatten. Preisanpassungen während der vereinbarten Laufzeit waren demnach nur zulässig, falls sich staatlich regulierte Preisbestandteile wie Steuern und Abgaben ändern. Für gestiegene Strombeschaffungskosten gilt dies nicht.

Höhere Abschläge waren rechtswidrig

Das Berliner Landgericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Erhöhung des Abschlagszahlungen rechtswidrig war. Eine Anpassung der Abschläge sei zwar grundsätzlich zulässig, wenn sich der zu zahlende Strompreis während des Abrechnungszeitraums erhöht. Die EnStroGa habe sich aber nicht an den vereinbarten Anpassungsmechanismus gehalten und damit vertragswidrig gehandelt.

Eine bloße Änderung der Beschaffungspreises berechtige nicht zu einer Erhöhung von Abschlagsforderungen. Nach den eigenen Geschäftsbedingungen hätte der Stromversorger erst den Strompreis wirksam erhöhen müssen, um anschließend die Abschlagszahlungen für den restlichen Abrechnungszeitraum an den höheren Preis anzupassen. Das hatte der Stromversorger nicht getan. Bei Kunden mit eingeschränkter Preisgarantie wäre eine wirksame Preiserhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten auch gar nicht möglich gewesen. Das war durch die Garantie vertraglich ausgeschlossen.

Der vzbv empfiehlt von Preiserhöhungen betroffenen Verbraucher:innen, sich an die Verbraucherzentralen zu wenden. Diese können im Einzelfall bewerten, ob eine Preisanhebung rechtmäßig ist.

vzbv verstärkt juristische Schritte gegen Energieanbieter

Der vzbv beobachtet den Energiemarkt in der aktuellen Krise sehr genau und geht verstärkt juristisch gegen Anbieter vor. Im Fokus stehen dabei vor allem unberechtigte Preisanpassungen, fehlerhafte Erhöhungsschreiben und Abschlagszahlungen. Oft geht es dabei auch um eine gerichtliche Klärung wichtiger Rechtsfragen.

Aufgrund der Energiekrise hat der vzbv im ersten Halbjahr 2022 bereits so viele Abmahnungen ausgesprochen wie im Jahr 2021 insgesamt. Im ersten Halbjahr 2022 waren es 16 Abmahnungen mit Bezug zur Energiebranche.

Zudem bereitet der vzbv zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH vor. Die Unternehmen erhöhen bereits seit Oktober 2021 massiv ihre Preise, obwohl sie bei Vertragsschluss jeweils eine 24 monatige Preisgarantie versprochen haben. Der vzbv will gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind.

Quelle:

vzbv, Urteil des LG Berlin vom 1.09.2022, Az. 52 O 117/22 – nicht rechtskräftig (PDF)
Das könnte auch interessieren: Ersatzversorgung bei Gas und Strom kann teuer werden: Das können Sie tun
Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.