Auswärtiges Amt warnt in Russland zu äußerster Vorsicht in sozialen Medien

Autor: Annika Hommer

In heutigen Aktualisierung seiner Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation warnt das Auswärtige Amt zu äußerster Vorsicht bei öffentlichen Äußerungen zur aktuellen Krisensituation. Auch im privaten Kontext.

Hintergrund ist das seit heute, 5. März 2022, geltende neue russische Mediengesetz, das die Verbreitung angeblicher Falschinformationen über die russischen Streitkräfte mit hohen Geldstrafen und bis zu 15 Jahre Haft bestraft.
Konkret schreibt das Auswärtige Amt (HIER):

„Auch private Äußerungen in sozialen Medien können nach diesem neuen Gesetz in der Russischen Föderation mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.“

Das neue Gesetz hatte bereits dazu geführt, dass zahlreiche westliche Medien und Journalisten die Berichterstattung aus Russland eingestellt haben, bzw. ausgereist sind. Übereinstimmend herrscht die Meinung vor, dass auf diese Weise die freie Meinungsäußerung massiv eingeschränkt werden soll und tatsächlich auch wird, da ein freier unabhängiger Journalismus so nicht mehr möglich sei.

So haben bereits Bloomberg, die BBC, ARD und ZDF und viele andere Medien ihre Arbeit vor Ort eingestellt (HIER).

Private Äußerungen in sozialen Medien

Das Auswärtige Amt stellt jetzt auch die sozialen Medien in den Fokus seiner Warnung. Nicht allein Journalisten sind gefährdet, sich im Rahmen ihrer Arbeit, öffentlich kritisch zum Regime zu äußern und bestimmte Begriffe wie etwa Krieg im Zusammenhang mit der Ukraine zu verwenden. Nun sollen alle Nutzer sozialer Netzwerke sehr genau darauf achten, was sie schreiben und wie es schlimmstenfalls verstanden werden könnte. Das Auswärtige Amt empfiehlt äußerste Zurückhaltung und rät alternativ zur Ausreise. Erste Plattformen wie Facebook und Twitter wurden in Russland bereits abgeschaltet.

Rückwirkende Anwendung?

Noch gibt es auch keine Klarheit, ob das neue Gesetz auch rückwirkend Anwendung finden wird. Derzeit werde diese Auslegung diskutiert (HIER). So befürchtet die in Moskau lebende RTL-Journalistin Charlotte Maihoff, dass das Gesetz sich auf frühere Berichterstattung beziehen könnte und wird so schnell wie möglich das Land verlassen.
Sollte die neue Rechtslage sich tatsächlich auch auf öffentliche Äußerungen vor Erlass des Gesetzes beziehen, könnte dies auch für private Nutzer der sozialen Medien Geltung finden. Klarheit in dieser Frage werden vermutlich die nächsten Tage bringen.

Fazit

Ganz offenkundig herrscht in Russland nicht nur keine freie Meinungsäußerung mehr, sondern wird seitens des Putin-Regimes ganz konkret versucht, missliebige, als Falschmeldung angesehene Äußerungen zum Ukraine-Krieg zu unterdrücken. Das dazu erlassene Gesetz ermöglicht drakonische Strafen.  Das Auswärtige Amt warnt private Nutzer der sozialen Netzwerke ausdrücklich vor kritischen Äußerungen und rät ggf. zu Ausreise. Es ist bislang nicht klar, ob das Gesetz auch auf vergangene Äußerungen angewendet werden wird.

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