Verunsicherung in Österreich: Maskentragen bleibt straffrei

Pressemeldung

Wien, 10. März 2023 – Seit Kurzem herrscht in Österreich Verunsicherung darüber, ob das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit straffrei bleibt. Verschiedene Medienberichte haben suggeriert, dass das Verbot der Gesichtsverhüllung auch für das Tragen von Masken gelte und somit eine Strafe von 150 € drohe.

Doch nun gibt es eine klare Aussage von den Behörden: Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes oder einer FFP2-Maske stellt KEINEN Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar und bleibt somit straffrei. Diese Klarstellung wird derzeit vom Innenministerium ausgearbeitet.

Mimikama, hat direkt bei den Ministerien und der Polizei angefragt und entsprechende Statements erhalten. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat deutlich gemacht, dass das Tragen von Masken wichtig für den Schutz der eigenen und der Gesundheit der Mitmenschen sei und weiterhin straffrei bleibt.

Auch das Bundesministerium Inneres hat bestätigt, dass sich grundsätzlich niemand in Österreich Sorgen machen müsse, wegen des Tragens einer medizinischen Schutzmaske zum Schutz vor der Corona-Infektion eventuell gegen das Verbot der Gesichtsverhüllung zu verstoßen. Die Intention des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes gehe grundsätzlich in eine völlig andere Richtung und in der post-pandemischen Phase habe der Schutz der eigenen und der Gesundheit der Mitmenschen definitiv Priorität gegenüber dieser Verwaltungsmaterie.

Pressesprecher Andre Wolf von Mimikama kommentiert die Klarstellung der Behörden wie folgt: „Es ist wichtig, dass dass irritierende Meldungen schnell aufgedeckt und richtiggestellt werden, um Verunsicherung und unnötige Ängste in der Bevölkerung zu vermeiden. Wir sind froh, dass wir direkt bei den zuständigen Stellen nachgefragt haben und nun eine klare Aussage vorliegt: Das Tragen von Masken bleibt straffrei und ist wichtig für den Schutz der eigenen und der Gesundheit der Mitmenschen.“

Hier der komplette Faktencheck von Mimikama: Faktencheck: Die Maske verstößt nicht gegen das Verbot der Gesichtsverhüllung!

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