Phishing

Fake-ADAC Warnmail mit Zahlungsdruck

Warnung vor betrügerischen Nachrichten im Namen von ADAC

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↳ Themenbereich: Social Media Phishing – Hintergründe, typische Muster und weitere Analysen.
Screenshot: Fake-ADAC Warnmail mit Zahlungsdruck
Screenshot — Quelle: Mimikama | 16.04.2026

Wortlaut der Nachricht

Aktenzeichen: ADAC-1776239031-2026 Betreff: EU-Richtlinie 2025/1847 & §35a StVZO Datum: 14.04. Sehr geehrte/r Claudia Finger, wir melden uns bei Ihnen als Ihr Automobilclub in einer zeitkritischen Angelegenheit. Zum 1. Januar 2026 ist in Kraft getreten die Novelle der Fahrzeugsicherheitsverordnung (FaSiV) in Verbindung mit § 35a Abs. 4 StVZO sowie der EU-Richtlinie 2025/1847. Folglich sind alle Fahrzeughalter verpflichtet, ein zugelassenes Rettungs- und Bergungshilfsmittel dauerhaft im Fahrzeug mitzuführen. △ Akuten Handlungsbedarf - Frist: 30. April 2026 Laut unseren Unterlagen ist für Ihr Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen 1776239031 (Mitgliedsnr. 1776239031Finger) bislang kein entsprechendes Sicherheitshilfsmittel registriert. Bitte beachten Sie, dass die Frist am 30. April 2026. Das vorgeschriebene Hilfsmittel muss folgende Anforderungen erfüllen: • Zulassung nach DIN EN ISO 17840 • Für Rettungssituationen im Fahrzeug ausgelegt • Ermöglicht das Öffnen bei blockierten Ausgängen • Im Fahrzeuginnenraum schnell zugänglich • Entsprechend EU-Vorgaben gekennzeichnet Bitte beachten Sie mögliche Konsequenzen: • Bußgeld bis zu 75,00 € • Eintrag im Fahreignungsregister • Einschränkungen durch die Versicherung möglich Zusätzlich kann es, dass im Pannen- oder Unfallefall ADAC-Leistungen nur eingeschränkt erbracht werden. --- Sicherheitsstatus abrufen: https://share.google/rtftveTq76PhzpZe5

Fake! Diese Nachricht gibt vor, vom ADAC zu stammen und mit einer angeblichen neuen EU-Regelung einen dringenden Handlungsbedarf für Fahrzeughalter auszulösen. Ziel ist offenbar, Vertrauen über einen bekannten Namen aufzubauen und über einen externen Link zum Klick zu bewegen. Auf solche Forderungen sollten Sie nicht reagieren, sondern die Echtheit direkt beim ADAC prüfen.

Warum es Fake ist

  • Der ADAC wird genannt, aber die Absenderdaten sind nicht erkennbar.
  • Es wird eine angebliche neue EU-Richtlinie 2025/1847 und §35a StVZO als Druckmittel genutzt.
  • Die Nachricht arbeitet mit einer sehr kurzen Frist bis 30. April 2026.
  • Es wird ein konkretes Bußgeld von 75,00 € genannt, um Angst zu erzeugen.
  • Der Link führt nicht zu einer ADAC-Domain, sondern zu share.google.
  • Die Ansprache enthält auffällige Platzhalter wie Kennzeichen und Mitgliedsnr. 1776239031Finger.
  • Der Text ist sprachlich holprig, etwa bei „Akuten Handlungsbedarf“ und „Pannen- oder Unfallefall".

Handlungstipps

  • Nicht auf den Link „Sicherheitsstatus abrufen“ klicken.
  • Den ADAC direkt über die offizielle Website oder die bekannte Mitgliederservice-Nummer kontaktieren.
  • Keine persönlichen Daten, Mitgliedsnummern oder Fahrzeugdaten über den Link eingeben.
  • Die Nachricht an [email protected] oder über den ADAC-Kundenservice zur Prüfung weiterleiten.
  • Die Mail löschen und als Betrugsversuch markieren.
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