Phishing

Fake-Behörde warnt vor Rettungswerkzeug-Pflicht

Warnung vor betrügerischen Nachrichten im Namen von Kraftfahrzeugkonformitätsamt

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↳ Themenbereich: Phishing erkennen – Hintergründe, typische Muster und weitere Analysen.
Screenshot: Fake-Behörde warnt vor Rettungswerkzeug-Pflicht
Screenshot — Quelle: Mimikama | 22.06.2026

Wortlaut der Nachricht

Straßenverkehrs-Zulassun... KRAFTFAHRZEUGKONFORMITÄTSAMT VEHICLE COMPLIANCE BUREAU · DEUTSCHLAND BEHÖRDLICHE MITTEILUNG StVZO §35a · Gültig ab 13.06.2026 To: , ab 13.06.2026 gilt eine neue Fahrzeugausrüstungsvorschrift. Sehr geehrte/r , Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §35a Abs. 9 ist ab 13.06.2026 ein zugelassenes Rettungswerkzeug in jedem Fahrzeug in Deutschland vorgeschrieben. Fahrzeuge ohne entsprechende Ausrüstung können bei Kontrollen mit einem Bußgeld von €200 belegt werden. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. GESETZLICHER HINWEIS · STVZO §35A Ab 13.06.2026 wird bei Fahrzeugkontrollen auch geprüft, ob ein zugelassenes Rettungswerkzeug mitgeführt wird. Informieren Sie sich jetzt über die aktuellen

Fake! Die Mail gibt vor, vom „Kraftfahrzeugkonformitätsamt“ zu stammen und warnt vor einer neuen Pflicht für ein Rettungswerkzeug im Auto samt 200-Euro-Bußgeld. Ziel ist es, mit behördlicher Optik und Zeitdruck Vertrauen zu erzeugen und Empfänger zu einer Reaktion auf die Nachricht zu bewegen. Darauf sollte man nicht hereinfallen.

Warum es Fake ist

  • Der angebliche Absender „Kraftfahrzeugkonformitätsamt“ wirkt wie eine Behörde, ist aber keine übliche deutsche Zulassungsstelle.
  • Die Mail verwendet eine amtlich aussehende Gestaltung mit „Vehicle Compliance Bureau · Deutschland“ und „Behördliche Mitteilung“.
  • Es wird mit einem konkreten Bußgeld von „€200“ Druck aufgebaut.
  • Die persönliche Ansprache soll Seriosität vortäuschen.
  • Die angebliche Vorschrift „StVZO §35a Abs. 9“ wird als Begründung für eine neue Pflicht ab 13.06.2026 dargestellt.
  • Der Text fordert dazu auf, sofort zu prüfen, ob das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt.

Handlungstipps

  • Nicht auf Links oder Schaltflächen in der Mail des angeblichen Kraftfahrzeugkonformitätsamts klicken.
  • Keine persönlichen Daten, Fahrzeugdaten oder Zahlungsdaten eingeben.
  • Die Nachricht löschen oder als Phishing melden.
  • Informationen zu echten Vorschriften nur über offizielle Stellen wie KBA, Polizei oder zuständige Zulassungsbehörden prüfen.
  • Bei Unsicherheit die Mail nicht weiterleiten, sondern direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Hinweis der Redaktion

Hier das in der Mail erwähnte Gesetz:

§ 35a StVZO – Einzelnorm

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