Fake! Die Mail gibt vor, vom „Kraftfahrzeugkonformitätsamt“ zu stammen und warnt vor einer neuen Pflicht für ein Rettungswerkzeug im Auto samt 200-Euro-Bußgeld. Ziel ist es, mit behördlicher Optik und Zeitdruck Vertrauen zu erzeugen und Empfänger zu einer Reaktion auf die Nachricht zu bewegen. Darauf sollte man nicht hereinfallen.
Fake-Behörde warnt vor Rettungswerkzeug-Pflicht
Warnung vor betrügerischen Nachrichten im Namen von Kraftfahrzeugkonformitätsamt
Wortlaut der Nachricht
Straßenverkehrs-Zulassun... KRAFTFAHRZEUGKONFORMITÄTSAMT VEHICLE COMPLIANCE BUREAU · DEUTSCHLAND BEHÖRDLICHE MITTEILUNG StVZO §35a · Gültig ab 13.06.2026 To: , ab 13.06.2026 gilt eine neue Fahrzeugausrüstungsvorschrift. Sehr geehrte/r , Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §35a Abs. 9 ist ab 13.06.2026 ein zugelassenes Rettungswerkzeug in jedem Fahrzeug in Deutschland vorgeschrieben. Fahrzeuge ohne entsprechende Ausrüstung können bei Kontrollen mit einem Bußgeld von €200 belegt werden. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. GESETZLICHER HINWEIS · STVZO §35A Ab 13.06.2026 wird bei Fahrzeugkontrollen auch geprüft, ob ein zugelassenes Rettungswerkzeug mitgeführt wird. Informieren Sie sich jetzt über die aktuellen
Warum es Fake ist
- Der angebliche Absender „Kraftfahrzeugkonformitätsamt“ wirkt wie eine Behörde, ist aber keine übliche deutsche Zulassungsstelle.
- Die Mail verwendet eine amtlich aussehende Gestaltung mit „Vehicle Compliance Bureau · Deutschland“ und „Behördliche Mitteilung“.
- Es wird mit einem konkreten Bußgeld von „€200“ Druck aufgebaut.
- Die persönliche Ansprache soll Seriosität vortäuschen.
- Die angebliche Vorschrift „StVZO §35a Abs. 9“ wird als Begründung für eine neue Pflicht ab 13.06.2026 dargestellt.
- Der Text fordert dazu auf, sofort zu prüfen, ob das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt.
Handlungstipps
- Nicht auf Links oder Schaltflächen in der Mail des angeblichen Kraftfahrzeugkonformitätsamts klicken.
- Keine persönlichen Daten, Fahrzeugdaten oder Zahlungsdaten eingeben.
- Die Nachricht löschen oder als Phishing melden.
- Informationen zu echten Vorschriften nur über offizielle Stellen wie KBA, Polizei oder zuständige Zulassungsbehörden prüfen.
- Bei Unsicherheit die Mail nicht weiterleiten, sondern direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Weitere Informationen
Ausführliche Hintergründe und Schutzmaßnahmen:
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Hinweis der Redaktion
Hier das in der Mail erwähnte Gesetz:
