Behörden Fakes

Fake-Mail von Bundeskriminalamt / Bundespolizei Österreich

Warnung vor betrügerischen Nachrichten im Namen von Bundeskriminalamt / Bundespolizei Österreich

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↳ Themenbereich: Behörden-Fakes erkennen – Hintergründe, typische Muster und weitere Analysen.
Screenshot: Fake-Mail von Bundeskriminalamt / Bundespolizei Österreich
Screenshot — Quelle: Mimikama | 11.08.2026

Wortlaut der Nachricht

GENERALDIREKTION FÜR DIE KRIMINALPOLIZEI Zentralstelle für die Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien VIENNA, den 11.08.2026 Gerhard Jarosch Generalstaatsanwalt der Republik Gerichtliches Gericht Museumstraße 7 1070 Wien Betrifft: Ein kriminelles Vergehen Geschützte Person : Vormundschaft für einen Minderjährigen Referenz ° RG 21/A/00376 Portalis-Nr. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens mit dem Aktenzeichen. RG 21/A/00376, ausgestellt von Gerhard Jarosch, Generalstaatsanwalt der Republik, wegen angeblicher Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, registriert bei der Bundespolizei unter der Portalis-Nummer: DBXS-6-B7F-LY. In Anwendung der Bestimmungen besagt Artikel 372 des Strafgesetzbuchs, dass "jeder Angriff auf die Sittlichkeit, der ohne Gewalt oder Drohung gegen die Person oder mit Hilfe der Person eines Kindes des einen oder anderen Geschlechts, das jünger als 16 Jahre alt ist, begangen wird, mit Zuchthaus bestraft wird". Artikel 227-23 des Strafgesetzbuches besagt, dass Das Festhalten, Aufzeichnen oder Übertragen des Bildes oder der Darstellung eines Minderjährigen zum Zwecke der Verbreitung, wenn dieses Bild oder diese Darstellung pornografischen Charakter hat, wird mit fünf Jahren Gefängnis und 65.000 Euro Geldstrafe bestraft“ Gemäß Artikel 331 "Stellt jede gegen die guten Sitten verstoßende sexuelle Penetrationshandlung, die direkt und absichtlich an der Person eines anderen mit oder ohne Gewalt, Zwang oder Überraschung begangen wird, eine Verletzung der Sittlichkeit dar ". Das Opfer kann ein Minderjähriger oder ein Erwachsener sein. Wir informieren Sie Dass Sie im Rahmen der oben genannten Ermittlungen nach einer Computerbeschlagnahme von (Cyber-Infiltration) verdächtigt werden, die Straftat der Störung der öffentlichen Ordnung begangen oder zu begehen versucht zu haben; Kinderpornografie Pädophilie Exhibitionismus Cyberpornografie Zu Ihrer Information: Das Gesetz 390-1 der Strafprozessordnung vom März 2007 verschärft die Strafen, wenn Vorschläge, sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigungen mithilfe des Internets begangen werden konnten.. Sie haben die Straftat begangen oder versucht, sie zu begehen, nachdem Sie im Internet (auf einer Werbeseite) gezielt darauf aufmerksam gemacht wurden und ein Video mit Kinderpornografie angesehen haben, in dem Fotos/Videos nackter Minderjähriger aufgezeichnet wurden, die als Beweis für diese Straftat dienen. Aus Datenschutzgründen senden wir Ihnen diese E-Mail. Sie sind eingeladen, sich per E-Mail zu äußern und Ihre Begründungen darzulegen, damit diese im Rahmen der Sanktionsverhängung geprüft und überprüft werden können. Dies muss innerhalb einer strikten Frist von 72 Stunden erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir gezwungen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe an den Generalbundesanwalt Gerhard Jarosch weiterzuleiten, damit dieser einen Haftbefehl gegen Sie erlassen kann und die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Bundespolizei Sie umgehend festnimmt und in das nationale Register für Sexualstraftäter einträgt. In diesem Fall wird Ihre Akte auch an Anti-Pädophilie-Verbände und die Medien zur Veröffentlichung weitergeleitet.. Bitte senden Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse der Brigade zur Bekämpfung von Straftaten gegen die Person. Erforderliche Dokumente, die Sie Ihrer Antwort beifügen müssen : [email protected] Identitätsnachweis In dem Wunsch, eine positive Antwort von Ihnen zu erhalten In Erwartung dessen verbleiben wir mit freundlichen Grüßen. FRANZ RUF Generaldirektor für öffentliche Sicherheit GERICHTSVORLADUNG Für die Notwendigkeit einer gerichtlichen Untersuchung

Fake! Die Nachricht stammt nicht von Bundeskriminalamt / Bundespolizei Österreich. Es handelt sich um eine bereits bekannte Form erpresserischer Fake-Mails, bei der Kriminelle im Namen von Polizei oder Ermittlungsbehörden schwere Straftaten unterstellen und die Empfänger unter Zeitdruck zu einer Reaktion bewegen wollen.

Warum es Fake ist

  • Versand über Gmail-Adressen statt über offizielle Behörden-Domains.
  • Das Bundeskriminalamt warnt vor genau dieser Betrugsmasche.
  • Die angebliche Frist von 72 Stunden und die Drohung mit sofortiger Festnahme sollen Angst und Druck erzeugen und eine unüberlegte Reaktion provozieren.
  • Im Schreiben werden unpassende bzw. ausländische Rechtsgrundlagen verwendet.
  • Reale Namen wie Franz Ruf werden missbraucht, um seriös zu wirken.
  • Die Drohung mit Festnahme, Registereintrag und Medienveröffentlichung ist ein Einschüchterungstrick.
  • Es wird verlangt, einen Identitätsnachweis per E-Mail zu schicken.
  • Zahlreiche sprachliche und formale Fehler sprechen gegen ein echtes Behördenschreiben.

Handlungstipps

  • Nicht auf die Nachricht antworten.
  • Keine persönlichen Daten und insbesondere keinen Identitätsnachweis übermitteln.
  • Keine Links öffnen und keine weiteren Anhänge aus der Nachricht herunterladen.
  • Die E-Mail samt Absenderadresse, Header und Anhang als Beweismittel sichern. Das Bundeskriminalamt empfiehlt, verdächtige E-Mails und andere relevante Belege aufzubewahren.
  • Die Nachricht anschließend als Spam beziehungsweise Phishing markieren.
  • Falls bereits persönliche Daten übermittelt wurden, mögliche Folgeversuche besonders aufmerksam beobachten und gegebenenfalls Anzeige erstatten. Das Bundeskriminalamt empfiehlt Opfern von Cyberkriminalität eine Anzeige bei der Polizei.
  • Bei Zweifeln ausschließlich über selbst recherchierte offizielle Kontaktdaten mit der Polizei Kontakt aufnehmen, niemals über Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aus der verdächtigen Nachricht.

Hinweis der Redaktion

Mehrere Merkmale zeigen eindeutig, dass es sich bei dem Schreiben nicht um eine echte Nachricht österreichischer Ermittlungsbehörden handelt. Auffällig sind bereits die verwendeten Gmail-Adressen: Die angebliche Behördennachricht stammt von „[email protected]“, eine Antwort samt Identitätsnachweis soll sogar an eine weitere Gmail-Adresse geschickt werden. Eine österreichische Bundesbehörde würde für eine solche Kommunikation keine frei registrierbare Gmail-Adresse verwenden.

Auch der Inhalt des angehängten Schreibens weist zahlreiche Ungereimtheiten auf. Den Empfängern werden schwerwiegende Straftaten wie Kinderpornografie, Pädophilie und Cyberpornografie vorgeworfen. Gleichzeitig sollen sie sich innerhalb von nur 72 Stunden per E-Mail rechtfertigen. Andernfalls werden unter anderem eine Festnahme, ein Haftbefehl, die Aufnahme in ein Register für Sexualstraftäter sowie eine Veröffentlichung des Falls in den Medien angedroht. Diese Kombination aus schweren Vorwürfen, einer kurzen Frist und drastischen Konsequenzen dient offensichtlich dazu, Angst und Handlungsdruck zu erzeugen.

Hinzu kommen falsche beziehungsweise für Österreich unpassende Rechtsangaben. Das Schreiben verwendet Begriffe und Gesetzesverweise aus dem französischen Rechtssystem, darunter die Bezeichnung „Portalis“ und Artikelnummern des französischen Strafrechts. Gleichzeitig wird versucht, durch österreichische Namen und Amtsbezeichnungen einen offiziellen Eindruck zu vermitteln. So tauchen unter anderem die Namen Gerhard Jarosch und Franz Ruf auf, wobei Funktionen und Zuständigkeiten teilweise falsch dargestellt werden.

Besonders problematisch ist die Aufforderung, einen Identitätsnachweis an eine Gmail-Adresse zu schicken. Dadurch könnten die Täter nicht nur eine Reaktion auf die Nachricht provozieren, sondern auch an persönliche Daten und Ausweisdokumente gelangen, die für weiteren Betrug oder Identitätsmissbrauch verwendet werden könnten.

Auch sprachlich und formal entspricht das Dokument keinem seriösen österreichischen Behördenschreiben. Ungewöhnliche Formulierungen wie „Gerichtliches Gericht“, fehlerhafte Übersetzungen, widersprüchliche Behördenbezeichnungen und zusammengewürfelte juristische Begriffe sind weitere deutliche Hinweise auf eine Fälschung.

Das Vorgehen entspricht einer seit Jahren bekannten Betrugsmasche: Kriminelle verschicken angebliche Vorladungen oder Ermittlungsakten im Namen von Polizei, Justiz oder anderen Behörden. Mit besonders schweren Vorwürfen sollen die Empfänger eingeschüchtert und dazu gebracht werden, zu antworten, persönliche Informationen preiszugeben oder im weiteren Verlauf Geld zu bezahlen.

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