Behörden Fakes

Fake-Steuernachzahlung bei ELSTER

Warnung vor betrügerischen Nachrichten im Namen von ELSTER

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↳ Themenbereich: Behörden-Fakes erkennen – Hintergründe, typische Muster und weitere Analysen.
Screenshot: Fake-Steuernachzahlung bei ELSTER
Tippen Sie auf ein Warnzeichen, um zu sehen, woran Sie die Fälschung erkennen.
Screenshot — Quelle: Mimikama | 30.09.2026

Wortlaut der Nachricht

Von "ELSTER – Elektronische Steuererklärung" An Datum 30.09.2026 10:09:41 Betreff Information zu einer offenen Steuerzahlung ELSTER Wichtige Mitteilung zu Ihrer Steuererklärung 2025 Sehr geehrte Steuerpflichtige, sehr geehrter Steuerpflichtiger, die Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2025 wurde erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund von Abweichungen zwischen Ihren übermittelten Daten und den vorliegenden amtlichen Berechnungsunterlagen ergibt sich ein Differenzbetrag. Nach der gesetzlichen Überprüfung gem. § 163 AO wurde eine Nachzahlung in Höhe von 734,00 € festgestellt. Die detaillierte Berechnung sowie der vollständige Steuerbescheid stehen ab sofort in Ihrem persönlichen ELSTER-Postfach zur Einsicht bereit. Wir bitten Sie, den ausstehenden Betrag bis spätestens zum 04. Oktober 2026 zu begleichen. Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie für eine schnelle und sichere Abwicklung direkt das ELSTER-Zahlungsportal. Bei fristgerechtem Zahlungseingang fallen keine Säumniszuschläge oder Gebühren an. Jetzt im ELSTER-Portal bezahlen → 🔒 Sicher & verschlüsselt · Keine Weitergabe Ihrer Daten Mit freundlichen Grüßen Ihr ELSTER-Service-Team Steuerverwaltung

Vorsicht! Die Nachricht gibt sich als offizielle ELSTER-Mitteilung zu einer offenen Steuerzahlung aus. Ziel ist es, Druck aufzubauen und zum Klick auf das angebliche Zahlungsportal zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, landet womöglich auf einer gefälschten Seite oder gibt sensible Daten preis.

Warum es Fake ist

  • 1Domain "mj.gov.tl" der Absender-Mailadresse gehört nicht zu ELSTER
  • 2Unpersönliche und pauschale Anrede statt konkreter ELSTER-Kundendaten
  • 3Angebliche Nachzahlung in der Höhe von 734,00 € fällig
  • 4Dringlichkeit mit kurzer Frist bis 04. Oktober 2026 soll rasche Handlungen auslösen
  • 5Aufforderung, direkt über ein ELSTER-Zahlungsportal zu zahlen
  • 6Androhung von Säumnisgebühren bei Fristüberschreitungen
  • 7Button mit Handlungsdruck: „Jetzt im ELSTER-Portal bezahlen“ soll zum sofortigen Klicken bewegen

Handlungstipps

  • Klicken Sie nicht auf den Button und öffnen Sie keine Links in der Nachricht.
  • Prüfen Sie bei ELSTER nur über die offizielle Website oder Ihr bekanntes Postfach.
  • Geben Sie keine Zugangsdaten, Steuerdaten oder Zahlungsinformationen ein.
  • Löschen Sie die Nachricht, wenn Sie keine offene Forderung kennen.
  • Melden Sie den Vorfall bei ELSTER und warnen Sie auch andere Personen.
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