Fake! Die Nachricht gibt sich als amtliche Vollstreckungsmitteilung des BZSt aus und versucht mit Aktenzeichen, Paragrafen und Fristen Druck aufzubauen. Ziel ist, Sie zum Öffnen des angehängten Dokuments oder zum Handeln unter Zeitdruck zu bringen. Klicken Sie nicht darauf, denn solche Nachrichten dienen häufig dem Datendiebstahl oder dem Einschleusen von Schadsoftware.
Gefälschter Pfändungsbeschluss: Diese BZSt-Mail stammt nicht vom Bundeszentralamt für Steuern
Warnung vor betrügerischen Nachrichten im Namen von Vollstreckungsdienst des BZSt
Screenshot — Quelle: Mimikama | 26.08.2026
Wortlaut der Nachricht
Von: Vollstreckungsdienst des BZSt Datum: 25.08.26 19:08 (GMT+01:00) An: [E-Mail Adresse des Empfängers] Betreff: Systemmitteilung: Vollstreckung nach AO zum Aktenzeichen V4Ay-284740/20 Aktenzeichen V4Ay-284740/20 · Vorgang 88683811 · 61961104-230e-4d4f-917d-5e474538386e · 2026-08-25 Sehr geehrte/r Steuerpflichtige/r, gegen Sie liegt ein vollstreckbarer Steueranspruch vor; hiermit ergeht Pfändungsbeschluss nach § 249 AO. Betroffen sind: bewegliche Vermögensgegenstände, Forderungen, sonstige Vermögensrechte, laufende Geschäftskonten sowie eingehende Zahlungen. Rechtsfolgen: Verständigung der Drittschuldner, Kontosperrung, Auskunftspflicht nach § 284 AO, Strafbarkeit unrichtiger Angaben nach § 370 AO, weitergehende Maßnahmen nach §§ 281 ff. AO. Eine umgehende Befassung Ihrer Rechts- bzw. Steuerabteilung ist geboten, andernfalls ist eine fristgerechte Reaktion ausgeschlossen. Widerspruch nach § 347 AO binnen Monatsfrist, Aussetzung nach § 361 AO gegen Sicherheitsleistung. Konten, Beträge, Zinsen, Säumniszuschläge und Drittschuldnerliste finden Sie ausschließlich im beigefügten Hauptdokument – bitte öffnen. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Thomas Reinhardt, Präsident BZSt Bundeszentralamt für Steuern · An der Kuppe 1 · 53225 Bonn · Referat St I – Vollstreckung
Warum es Fake ist
- 1Absenderadresse passt nicht zu einer echten Bundesbehörde.
- 2Unpersönliche Anrede mit allgemeinem „Steuerpflichtige/r“.
- 3Massiver Druck durch angeblich sofortige Pfändung und Fristen.
- 4Verweis auf ein „beigefügtes Hauptdokument – bitte öffnen“.
- 5Viele rechtliche Drohungen und Paragrafen sollen Seriosität vortäuschen.
- 6Unplausible Angaben wie Kontosperrung und Zahlungsdetails per Mail.
Handlungstipps
- Öffnen Sie keine Anhänge und klicken Sie keine Links in dieser Mail.
- Prüfen Sie den Absender des BZSt kritisch und vergleichen Sie ihn mit offiziellen Kontaktdaten.
- Lassen Sie sich nicht von Fristen oder Drohungen unter Druck setzen.
- Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie das Bundeszentralamt für Steuern über die offizielle Website.
- Löschen Sie die Nachricht und melden Sie den Vorfall bei Ihrem Mailanbieter.
Weitere Informationen
Ausführliche Hintergründe und Schutzmaßnahmen:
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Hinweis der Redaktion
Der in der Nachricht genannte „Dr. Thomas Reinhardt“ ist nicht Präsident des Bundeszentralamts für Steuern. Die Behörde wird aktuell von Brigitte Vossebürger geleitet. Die in der E-Mail verwendete Anschrift des BZSt ist dagegen echt – offenbar wurden korrekte Behördendaten mit falschen Angaben kombiniert, um die Nachricht glaubwürdiger erscheinen zu lassen.
Beim beigefügten HTML-Anhang konnten wir in der vorliegenden Datei keinen konkreten Datendiebstahl und keine Schadsoftware nachweisen. Dennoch sollten solche Anhänge aus unbekannter Quelle nicht geöffnet werden: HTML-Dateien können beispielsweise auf betrügerische Webseiten führen, Daten abfragen oder weitere Inhalte nachladen.
