Fake! Die Nachricht gibt vor, von der Bundespolizei zu stammen und setzt die Empfängerin oder den Empfänger mit einem angeblichen Haftbefehl unter Druck. Ziel ist es, Angst zu erzeugen und zu einer Antwort per E-Mail zu bewegen. Auf solche Forderungen sollte man nicht eingehen, weil die Absenderadresse und die Formulierung klar auf Betrug hindeuten.
Phishing mit angeblichem Haftbefehl der Bundespolizei
Warnung vor betrügerischen Nachrichten im Namen von Bundespolizei
Wortlaut der Nachricht
BPOL An: kontakt@bundespolizei-pädophilen7.de > 11:07 Strafverfolgungsauftrag. BUNDESPOLIZEI Direktion für justizielle Operationen Aktenzeichen : BKA-CC/2026-06-449821 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, gemäß § 112 StPO wurde gegen Sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin erlassen. Sie sind verpflichtet, innerhalb einer Frist von 72 Stunden nach Erhalt dieser Nachricht auf diese E-Mail zu antworten, um die Angelegenheit mit uns zu erörtern. Diese ausdrückliche Aufforderung zur schriftlichen Diskussion per E-Mail basiert auf § 145a StPO (Nachfristsetzung bei Ladung). ! Gemäß § 230 StPO gilt: Wenn Sie nicht innerhalb der Frist per E-Mail antworten, kann das Gericht Ihre Vorführung anordnen oder Haftbefehl erlassen — ohne weitere Benachrichtigung. Für die gesamte schriftliche Kommunikation (insbesondere für Ihre Antwort auf diese Nachricht) nutzen Sie ausschließlich folgende E-Mail-Adresse: [email protected] Anlage : Haftbefehl_2026-0BPol.pdf Wir erwarten Ihre kontaktdiskutierende Antwort per E-Mail innerhalb der genannten 72 Stunden und danken für Ihre umgehende Mitwirkung. Leiter der Direktion für justizielle Operationen Dieses Dokument wurde digital erstellt und ist rechtsverbindlich. BUNDESPOLIZEI - DIREKTION FÜR JUSTIZIELLE OPERATIONEN - PLATZ DER REPUBLIK 1, 11014 BERLIN
Warum es Fake ist
- Die Absenderadresse kontakt@bundespolizei-pädophilen7.de passt nicht zu einer offiziellen Polizeidomain.
- Eine Behörde würde keinen Haftbefehl per E-Mail ankündigen und eine Antwort innerhalb von 72 Stunden verlangen.
- Die Nachricht fordert zur Kommunikation über [email protected] auf, also über einen privaten Outlook-Account.
- Der Betreff „Strafverfolgungsauftrag.“ ist untypisch und wirkt konstruiert.
- Das Schreiben nutzt Drohungen wie „Vorführung“ und „Haftbefehl“ ohne nachvollziehbare amtliche Zustellung.
- Die angehängte Datei „Haftbefehl_2026-0BPol.pdf“ soll offenbar zum Öffnen verleiten.
- Die Formulierung „Dieses Dokument wurde digital erstellt und ist rechtsverbindlich“ soll die Nachricht offiziell erscheinen lassen.
- Gleichlautende E-Mails werden von variierenden Mail-Adressen versendet, die allerdings ähnlich aufgebaut sind: kontakt@bundespolizei-pädophilen7.de / kontakt@bundespolizei-pädophilen6.de
Handlungstipps
- Nicht antworten und keine Anhänge öffnen.
- Die Nachricht direkt löschen und als Phishing melden.
- Bei Unsicherheit die Bundespolizei über die offizielle Website oder die Telefonnummer der lokalen Dienststelle prüfen.
- Keine Daten, keine Ausweiskopien und keine Rückrufnummern an die angegebene E-Mail-Adresse senden.
- Wer bereits geklickt oder geantwortet hat, sollte den Vorfall der Polizei melden.
- Wer von einem Firmenrechner aus geklickt oder geantwortet hat, sollte dies dem IT-Support melden.
Weitere Informationen
Ausführliche Hintergründe und Schutzmaßnahmen:
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Hinweis der Redaktion
Uns liegen Hinweise auf weitere Varianten dieser Phishing-Mail vor. Offenbar werden unterschiedliche gefälschte Absenderadressen wie beispielsweise kontakt@bundespolizei-pädophilen6.de verwendet. – Domains, die sich an den Begriff „Bundespolizei“ anlehnen.
Die im Nachrichtentext angegebene Kontaktadresse ist in zumindest zwei unterschiedlichen E-Mails dieselbe: [email protected]. Genau diese private Outlook-Adresse ist ein klares Warnsignal. Behörden fordern Betroffene in Strafsachen nicht dazu auf, über private E-Mail-Adressen zu kommunizieren.
