Die Behauptung
Einem syrischen Flüchtling mit vier Frauen und 23 Kindern würden angeblich monatlich 30.000 Euro an Sozialleistungen gezahlt. Diese Behauptung, die bereits seit 2016 kursiert, wurde nun wieder aufgegriffen und verbreitet.
Falsch
Die Behauptung ist falsch. In Deutschland kann keine Bedarfsgemeinschaft, auch nicht durch mehrere Familien, diese Summe erhalten. Die Rechnung basiert auf einer verzerrten Darstellung und ignoriert reale Sozialhilferegularien.
- Quelle der Behauptung: Die 30.000-Euro-Rechnung hat ihren Ursprung in einem Artikel des „Deutschen Arbeitgeberverbands“, der nicht mit der offiziellen Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Verbindung steht.
- Berechnung der Leistungen: Selbst bei großzügigen Berechnungen und nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland würden maximal 17.400 Euro für die gesamte Familie anfallen, weit entfernt von den behaupteten 30.000 Euro.
- Voraussetzungen Bedarfsgemeinschaft: In Deutschland ist eine Bedarfsgemeinschaft mit mehreren Ehefrauen nicht möglich. Daher stimmt auch das gesamte Rechenmodell nicht.
Bewertung: Falsch.
Eine alte Lüge kursiert wieder – die Mär von den 30.000 Euro für Flüchtlinge
Wir fühlen uns in das Jahr 2016 zurückversetzt. Denn in sozialen Medien wird nun wieder eine Geschichte aufgewärmt, über die wir bereits vor acht Jahren berichteten: Ein syrischer Flüchtling mit vier Frauen und 23 Kindern erhalte jeden Monat 30.000 Euro an Sozialhilfe vom deutschen Staat. Doch wie damals ist die Zahl auch heute völliger Unsinn.
Die Quelle der Fehlinformation
Der Ursprung dieser Behauptung liegt in einem Artikel des „Deutschen Arbeitgeberverbandes“ vom Oktober 2016. Doch Achtung, diesen darf man nicht mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwechseln, denn er hat mit diesem offiziellen Spitzenverband der deutschen Wirtschaft nichts zu tun, wie uns 2016 auf Anfrage bestätigt wurde.
Der Artikel mit den falschen Zahlen erschien in der Rubrik „Klartextfabrik“, die sich nach eigenen Angaben gegen politische Korrektheit wendet und „die Zukunft gewinnen“ will. Hier hieß es, eine syrische Familie mit vier Frauen und 23 Kindern könne monatlich 30.030 Euro an Geld- und Sachleistungen erhalten. Was hier allerdings vermisst wird, sind Quellen, die diese Zahlen belegen.
Dieser Artikel wurde im November 2016 vom „Wetzlar Kurier“ aufgegriffen, woher auch der kursierende Ausschnitt in sozialen Medien stammt: Wetzlar Kurier – Archivierte Ausgabe (Seite 4, unten). Auch hier wurde auf Angabe von Quellen zu den Zahlen verzichtet.
Missverständnis bei Bedarfsgemeinschaft
Zwar gibt es tatsächlich diese syrische Familie mit einem Mann, vier Frauen und 23 Kindern, wie die Rhein-Zeitung in einem Artikel von 2017 berichtete. Aber beginnen wir mal bei einem wichtigen Punkt, der bei der Verbreitung dieser Behauptung oft übersehen wird: die rechtliche Unmöglichkeit einer solchen „Bedarfsgemeinschaft“.
In Deutschland ist es rechtlich nicht möglich, dass ein Mann mit mehreren Frauen offiziell eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Die Rhein-Zeitung bestätigte, dass die Familie auf mehrere Kommunen an drei verschiedenen Orten verteilt wurde und der Mann sich entscheiden musste, mit welcher Frau er eine Bedarfsgemeinschaft bilden wollte.
Rechenfehler und verzerrte Darstellung
Die finanzielle Unterstützung, die diese Familie vom deutschen Staat erhielt, ist weit von den behaupteten 30.000 Euro entfernt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass alle Familienmitglieder nach mehr als 15 Monaten Aufenthalt den Status eines anerkannten Flüchtlings erhalten und damit Anspruch auf höhere Sozialleistungen haben, wäre die Summe noch deutlich geringer.
Die Berechnung geht davon aus, dass jede der 28 Personen (fünf Erwachsene und 23 Kinder) mehr als 1.000 Euro im Monat erhalten würde. Das ist unrealistisch.
Unsere Recherche 2016 ergab, dass Flüchtlinge in Deutschland etwa 392 Euro monatlich erhielten, wozu noch Wohnkosten kamen. Wir haben in unserem Artikel von 2016 eine Musterrechnung – basierend auf den Sozialhilfesätzen der Arbeitsagentur – angestellt, für die wir keine Gültigkeit gewähren, die allerdings vor Augen führen soll, wie sich die Leistungen zusammensetzen. In dieser großzügig angelegten Rechnung kamen wir auf maximal 17.400 Euro pro Monat.
Fazit
Die erneute Verbreitung der 30.000 Euro-Behauptung zeigt, wie leicht Falschinformationen immer wieder aufgegriffen und verbreitet werden können, obwohl sie längst widerlegt sind. Die Rechnung beruht auf groben Verzerrungen und Missverständnissen. Es gibt keine Grundlage für diese Zahl und jede genaue Betrachtung der Sozialhilfeleistungen widerlegt diese Behauptung.
Die Verbreitung solcher Geschichten dient lediglich der Verstärkung von Vorurteilen und Ressentiments – ohne jegliche Grundlage in der Realität.
Quelle: Unsere Artikel von 2016, 2018 und 2019, Correctiv, DPA
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