4 Frauen + 23 Kinder = 30.000 € Sozialhilfe?
Derzeit kursiert wieder das Bild eines Zeitungsartikels mit dem Titel “30.000 Euro monatlich für syrische Großfamilie”. Stimmen die Zahlen?
Mehrere tausendmal verbreitete sich bereits jener Beitrag auf Facebook:
Wir berichteten bereits mehrfach über diesen Zeitungsausschnitt, deswegen hier eine Zusammenfassung:
Ist der Zeitungsartikel echt?
Ja. Es handelt sich um einen Zeitungsartikel des „Wetzlar-Kurier“ vom November 2016.
Gibt es die Personen?
Ja. Beispielsweise die „Rhein-Zeitung“ berichtete im August 2016 von der Einreise des syrischen Geschäftsmannes.
Woher hat die Zeitung die Zahlen?
Die Quelle ist im Zeitungsartikel nicht angegeben, jedoch waren dieselben Zahlen im Oktober 2016 auf der Seite des „Deutscher Arbeitgeber Verband e.V.“ zu lesen. Deren Artikel ist nicht mehr online, jedoch noch im Web Archive vorhanden.
Stammen die Zahlen also von einer verlässlichen Quelle?
Vom Namen her klingt der Verband seriös. Allerdings taucht der Verband nicht in der Mitgliederliste der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände auf.
Auf Anfrage teilte uns der BDA mit, dass sie keinerlei Beziehungen zum „Deutschen Arbeitgeber Verband e. V.“ unterhalten, jener insbesondere auch kein Mitglied des BDA ist.
Der Artikel erschien bei dem Verband in einer Rubik namens „Klartextfabrik“, welche die Leitlinie hat: „Die Klartextfabrik folgt einer Idee von Gertrud Höhler. In ihr arbeiten alle,
die uns aus dem Ghetto der Political Correctness befreien. Mit Ihnen gewinnen wir die Zukunft.“
Somit stammen die Zahlen nicht aus einer offiziellen Quelle eines anerkannten Arbeitgeberverbandes.
Stimmen die Zahlen denn?
Bei der Berechnung müssten auf jede Person der Familie 1072,50 €/Monat herauskommen (30.030 €/Monat : 28 Personen). Ausgehend von den höchstmöglichen Zahlen bei anerkannten Flüchtlingen in einer Bedarfsgemeinschaft kommt man allerdings höchstens auf monatlich 17386,37 € für 28 Personen in 4 Wohnungen.
Die sehr ausführliche Rechnung haben wir in einem anderen Artikel beschrieben.
Es handelt sich um keine übliche Bedarfsgemeinschaft
Die „Rhein-Zeitung“ erörtert deutlich, dass es sich hierbei um keinen Normalzustand handelt. Behörden und Beteiligte sprechen ebenso davon, dass eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft nach Sozialhilferecht diese Art von Familien nicht vorsieht.
So wurde betont, dass ein derartig drastischer Fall die Ausnahme darstellt. Eine weitere Großfamilie mit vier Ehefrauen und mehr als 20 Kindern sei zumindest im Westerwaldkreis nicht bekannt.
Weiterführende Artikel:
In unseren anderen Artikeln gehen wir noch genauer auf die ungenaue Rechnung und die Umstände dieses Falles ein.
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