Und nochmal und nochmal und nochmal: das Kennzeichen bringt man nicht auf dem Kopf herum an!

Auch wenn es immer wieder im Netz behauptet wird, dass es keine Rechtsgrundlage gebe und die Polizei keine Befügnis hätte und Deutschland doch nur eine GmbH wäre: es ist und bleibt Unfug!

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Nochmals: die Behauptung, ohne Probleme ein Kennzeichen umzudrehen und straflos davon zu kommen, ist Unsinn. Siehe dazu auch unseren Artikel „Kennzeichen verkehrt herum?

Ebenso mal ein paar Worte zum Thema „Personenausweis und BRD GmbH

Doch ganz wichtig an dieser Stelle: die Polizei spielt bei den Reichstheorien NICHT mit.


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POL-VDMZ: Geduldsprobe

Bad Kreuznach, Göllheim (ots) – Ein auf dem Kopf angebrachtes Nummernschild war gestern der Beginn einer nervenaufreibenden Kontrolle auf der A63 bei Göllheim. Auf Anhaltezeichen reagierte der 54-jährige Pkw-Fahrer nur mit Kopfschütteln. Erst als er zu merken schien, dass es den Beamten aus Gau-Bickelheim mit der Aufforderung stehen zu bleiben sehr Ernst war, folgte er auf den nächsten Parkplatz. Dort wollte er jedoch weder Ausweisdokumente noch Fahrzeugpapiere vorzeigen. Daraus entwickelte sich eine sehr lange Diskussion, weil der Mann aus Bad Homburg der festen Überzeugung war, dass die Bundesrepublik nicht existent sei und er sich als Reichsbürger verstehe. Folglich müsse er auch nicht die Autorität deutscher Beamte anerkennen. Das Kennzeichen habe er deshalb auf dem Kopf montiert, weil hier alles durch die Alliierten auf den Kopf gestellt worden sei. Da der 54-Jährige argumentativ nicht zu überzeugen war und sich nur mit einem „deutschen Staatsangehörigenausweis“ einer Phantasiebehörde legitimieren wollte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Zähneknirschend rückte er daraufhin seinen Führerschein heraus und montierte die Nummernschilder richtig herum.

Nur wenige Minuten später wurde die Geduld der Beamten erneut auf die Probe gestellt. Dieses Mal von einem 39-Jährigen aus Pfalzfeld, der auf der A61 bei Bad Kreuznach in eine Verkehrskontrolle geriet. Er gab an, dass er seine Ausweisdokumente und den Führerschein grundsätzlich nicht mitführe. Außerdem werde die Bedeutung des Personalausweises total überbewertet, denn wie das Wort „Personal“ schon klarstelle, sei es nichts weiter als ein Firmenausweis der „Deutschland-GmbH“. Angaben zu seiner Person verweigerte der Mann, weil er bezweifelte, dass er es mit echten Polizisten zu tun habe, denn Uniformen, Waffen und Streifenwagen könne schließlich jeder einfach bei einer bekannten Auktionsplattform ersteigern. Über das Kennzeichen des Firmenfahrzeuges ermittelten die Beamten aus Gau-Bickelheim den Arbeitgeber des 39-Jährigen, der dann resignierend die Personalien bekannt gab. Es war nicht das erste Mal – so der Chef – dass er das für seinen Mitarbeiter tun musste.

Sowohl der 39-Jährige als auch der 54-Jährige kamen nicht ungeschoren davon. Sie bekamen Anzeigen wegen der Personalienverweigerung und die Führerscheinstellen werden gebeten, die Geeignetheit zur weiteren Teilnahme am Straßenverkehr zu überprüfen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim

Telefon: 06701-919200
http://s.rlp.de/POLVDMZ

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Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117706/3191477

Artikel- und Vorschaubild: Tobias Arhelger / Shutterstock.com

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