Ein Aufgriff, der dem Zoll stinkt

20 Kilogramm verwesender Fisch und Schlangenköpfe wurden vom Zoll in München beschlagnahmt. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe auf Mimikama

München – 20 Kilogramm verwesenden Fisch, Insektenlarven und Schlangenköpfe stellten die Zöllner des Zollamts Garching – Hochbrück in einer Postsendung aus Sambia fest.

Ein Aufgriff, der dem Zoll stinkt

Die gesamte Sendung war aufgrund des Verwesungszustandes – insbesondere der der Insekten und der Reptilien – einerseits aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht einfuhrfähig, andererseits lag zudem ein artenschutzrechtlicher Verstoß bei den Reptilienköpfen vor.

Bei genauerer Betrachtung stellten die Zöllner fest, dass es sich bei den Reptilienköpfen um Riesenschlangen (Boidae spp.) handelte, die unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind. Da keine artenschutzrechtlichen Dokumente vorgelegt werden konnten, wurde die Sendung beschlagnahmt.

Bei den Insektenlarven handelte es sich um sog. Mopanewürmer, die im südlichen Afrika als Snack verzehrt werden.

„Den tierseuchenrechtlichen Regelungen unterliegen neben lebenden Tieren, wie z.B. Nutzvieh und Haustiere, auch Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen werden. Zu diesen Erzeugnissen zählen z.B. Rohstoffe und Abfälle von Tieren, Fleisch, aber auch Milch und Milchprodukte“,

erklärt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Die gesamte Sendung wurde auf Grund von tierseuchenrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)