Dashcam im Auto – ist das eigentlich erlaubt?

Erfahre alles über die aktuelle Rechtslage zur Nutzung von Dashcams in Deutschland. Mimikama bietet wertvolle Informationen und klärt über Bußgelder auf

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Viele kennen sie von YouTube Videos, vor allem aus dem russischen Raum. Die Dashcam. Doch darf man sie auch legal bei uns im Auto haben?

Wir erhielten eine Anfrage zu einem Artikel mit dem Titel “Dashcam am Auto ist in Deutschland rechtswidrig”.

Update!
Dieser Artikel stammt ais dem Oktober 2017. Die Rechtslage wurde durch ein Urteil im Mai 2018 verändert (siehe hier). Somit sind die Angaben auf den Zeitpunkt 2017 bezogen und heute NICHT mehr in dieser Form gültig.

Aber ist das wirklich wahr? Darf man diese kleinen Kameras wirklich nicht mit sich im Auto führen?
dashcam
Quelle: Facebook / Screenshot Mimikama

Bild im Klartext:

Ist das wahr, dass bei uns eine Dashcam im Auto verboten ist?
Dashcam am Auto ist in Deutschland rechtswidrig
Autofahrer dürfen ihren Wagen laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts nicht …

Es geht dabei um ein Urteil, das eine Frau ereilte, nachdem sie ihren PKW mit zwei Kameras ausstattete.
Diese Kameras filmten den Bereich vor und hinter ihrem Wagen.
Nach ihren Aussagen, um Sachbeschädigungen an ihrem Auto ermitteln zu können. Was ihr auch gelungen ist. Als sie mit den Viodeoaufnahmen zur Polizei ging, wurde ein Bußgeldbescheid über 150,00 EUR gegen sie erlassen wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz, den das Amtsgericht München nun bestätigt hat.
Das Gesetz sieht eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro vor.

Rechtslage in Deutschland

Dies beantwortet die Nutzerfrage recht schnell:
Dies ist WAHR. Dashcams im Auto sind verboten.
Das Amtsgericht München berichtet dazu folgendes:

Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar.

So verstoßen Dashcams, die den öffentlichen Raum aufnehmen, gegen das Datenschutzgesetz.
Denn wer vorsätzlich unbefugt personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und bereithält, die nicht allen zugänglich sind, macht sich strafbar.
Aber nicht nur in Deutschland ist das so. Auch in der Schweiz stellt die Nutzung von Dashcams eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung dar.
In Österreich sieht die Lage etwas undefinierter aus.
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer erklärt:

„Zwar sind Dashcams nicht verboten. Ausdrücklich genehmigt wurden sie jedoch noch nie. Im Gegenteil: Wenn eine Privatperson Bild- oder Videomaterial veröffentlicht oder weitergibt und darauf kann man Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennen, macht sie sich strafbar.“

So sollte man sich auch in Österreich bei Auto-Schäden an die Polizei wenden. Denn im Grunde stellt die Ahndung solcher Delikte nun mal die klassische Polizeiarbeit dar.

Dashcams in Europa

Es gibt aber auch Orte in Europa, an denen Dashcams sehr wohl zulässig sind.
Dazu zählen Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Malta, die Niederlande (nur für privaten Gebrauch!), Norwegen, Serbien und Spanien.
Die Finger von Dashcams sollten Autofahrer an folgenden Orten lassen:
Belgien, Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Portugal und Schweden.

Ergebnis:

Auch wenn Selbstjustiz in der heutigen Zeit sehr modern erscheint, sollte man sich an die Datenschutzgesetze halten.
Natürlich ist es verlockend, sofort Beweismaterial bereit zu haben, doch ist es vielfach auch verboten.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
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