📖Warum sind viele Online-Gewinnspiele nicht echt? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake-Gewinnspiele.
6.11.2013: Video der Kanzlei “WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte”
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Einsicht bei Radio Charivari? Nein, nicht wirklich!
Eigentlich hätten wir eine andere Stellungnahme erwartet, aber seht selbst:
UPDATE: 16.10.2013
Nach etwa 24 Stunden hat Facebook reagiert.
Der Radiosender selbst hat dazu diesen Beitrag veröffentlicht:
Stellungnahme von der Rechtsanwaltskanzlei “GGR RECHTSANWÄLTE”
Wir von Mimikama haben GGR RECHTSANWÄLTE, dies ist jene Kanzlei die unseren Verein nach außen hin in Rechtssachen vertritt um eine Meinung / Stellungnahme gebeten!
Rechtlich lässt sich der Fall wie folgt einordnen:
Die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels sind nicht klar und eindeutig angegeben, so dass jedenfalls ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. Anwendbar könnte auch § 4 Nr. 2 UWG sein, da mit dieser Werbemaßnahme die Leichtgläubigkeit der Teilnehmer möglicherweise ausgenutzt wird.
Ein Verstoß gegen die Gewinnspiel-Richtlinien von Facebook kann allerdings nicht über das Wettbewerbsrecht geltend gemacht werden, da allgemeine Geschäftsbedingungen nicht von der Norm umfasst sind. Ein Zuwiderhandeln gegen diese internen Vorschriften stellt allerdings einen Vertragsverstoß dar und ermächtigt Facebook dazu, den Account zu sperren oder sogar ganz zu löschen.
Einen Verstoß gegen die Vorschrift des UWG können nur die in § 8 Abs. 3 UWG genannten Personenkreise geltend machen, also Mitbewerber, Verbände wie z.B. die Verbraucherverbände oder Industrie- Handels- und Handwerkskammern. Teilnehmern bzw. Verbrauchern steht ein Unterlassungsanspruch aus dem Wettbewerbsrecht nicht zu.
Teilnehmer können allenfalls das Verhalten bei Facebook melden und somit einen Ausschluss des Betreibers oder zumindest eine Löschung des Gewinnspiels herbeiführen. Gemäß § 661a BGB hat derjenige, dem eine Gewinnzusage mitgeteilt wird, auch einen Anspruch auf den Preis, so dass er diesen auch einklagen kann.
Ein rechtlicher Anspruch für die übrigen Nutzer, dürfte sich aufgrund der bloßen Teilnahme bei dieser Aktion nicht ergeben, da das Geld ausdrücklich nur einem Teilnehmer versprochen wurde und nicht wie während des Gewinnspiels vereinzelt kommentiert, jedem letzten Teilnehmer innerhalb des entsprechenden Zeitfensters.
Derartige Gewinnspiele haben vertraglichen Charakter. Aus den „ Bedingungen“ lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass die Betreiber des Gewinnspiels den Preis mehrfach ausloben wollten, sondern lediglich unter der Bedingung, dass der letzte Teilnehmer „ wie auch immer dies ausgestaltet sein mag“ den Preis erhalten soll.
Mit freundlichen Grüßen RA Karsten Gulden Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und RA Kevin Müller
Uns erreichten etliche Anfragen zu einem Gewinnspiel auf Facebook und die Facebook-Community möchten wissen ob dies ein Fake ist oder nicht! Schauen wir uns das Gewinnspiel im Detail an!
Der Statusbeitrag lautet:
10.000.- Euro!!!
Der letzte Facebook-Kommentar bekommt die Kohle!!
*herold & jenna
Mit dieser Aussagen schafft man innerhalb von 4 Stunden über 175.000 Kommentare !
Ein Radiosender aus München hat dies veröffentlicht:
Die Frage ist aber ob hier nur Nutzer veräppelt werden oder ob hier wirklich 10.000 EUR ausbezahlt werden denn der Betreiber hat hier die Möglichkeit immer als letztes zu Kommentieren!
Fakt ist, dass dieser Statusbeitrag nicht den vorgegebenen Promotion-Richtlinien von Facebook entspricht und hätte diese Seite sich von uns “Bedenkenlos klicken” zertifizieren bzw. prüfen lassen, dann wäre diese durchgefallen!Siehe: www.bedenkenlos-klicken.com
Warum?
Es fehlen die Teilnahmebedingungen.
Es fehlt die Freistellung, dass Facebook nichts mit dem erwähnten Gewinnspiel zu tun hat.
Wann BEGINNT das Gewinnspiel bzw. wann ENDET es wieder?
Wer darf mitmachen? Auch der Kleine “Seppi” mit 13 Jahren?
Wo ist der Datenschutzhinweis?
uvm.
Von der Rechtlichen Seite her gesehen verstößt das Gewinnspiel gegen die Promotion-Richtlinien von Facebook! Ob das die Nutzer interessiert ist fraglich! Wir sind nur gespannt, ob es tatsächlich einen Gewinner gibt!
Verweise:
Facebook ändert Promotion Richtlinien! Das Ende der seriösen Gewinnspiel-Tabs und der Beginn einer Like-Spamwelle?
UPDATE: Wir haben für diesen Beitrag etwa 10 Minuten benötigt und mittlerweile sind es nicht mehr 175.000 Kommentare sonder 194.000!
ANMERKUNG: Leider kann man der Seite keine Nachricht senden! Falls die Betreiber der Seite dies lesen…wir ersuchen um Kontaktaufnahme unter [email protected]
UPDATE 16.10.2013
Um ca. 13:50 hat nun auch “LIDL REISEN” mit einem ähnlichen Gewinnspiel die Nutzer versorgt!
Hier werden zwar keine 10.000 EUR verloste, aber eine Reise nach “New York”
Wir haben LIDL REISEN bereits ein Kommentar sowie einen Pinnwandeintrag hinterlassen. Um auf der sicheren Seite zu sein, haben wir auch eine E-Mail gesendet!
Soeben haben wir auch die “Ticket-Bestätigung” erhalten, dass sich das Serviceteam schnellstmöglich um unser Anliegen kümmern wird. Wir sind gespannt.
Update 16.10.2013 / 18:00 Uhr
Soeben haben wir gesehen, dass LIDL REISEN als “P.S.” nun Teilnahmebedingungen (im Nachhinein) hinzugefügt haben.
Update 17.10.2013
Lidl-Reisen hat nun auch den Gewinner veröffentlicht:
Bleibt nun nur noch die Frage wann das Gewinnspiel selbst, also jener Beitrag bei dem man “Kommentieren” musste, wieder entfernt wird, denn die Nutzer “kommentieren” noch immer 🙁
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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