Bisher verboten, endlich erlaubt: Der Kultfilm Life of Brian (Das Leben des Brian) Monty Python’s darf endlich auch in NRW am Karfreitag gezeigt werden.
Unter Theologen war dieser Film sowieso schon lange Kult, doch juristisch gesehen war es bis dato tatsächlich in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland verboten, den Film am Karfreitag aufzuführen.
Doch nun ist alles anders, am 20. März 2018 veröffentlichten die Ruhrbarone in ihrem Artikel „Karfreitag: Der Film „Das Leben des Brian“ wird erstmals „legal“ am Karfreitag in Bochum gezeigt“ das Ende dieses Verbots:
„Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Bezirksregierung Arnsberg die Vorführung des Films „Das Leben des Brian“ am diesjährigen Karfreitag in der Riffhalle im Bermuda-Dreieck genehmigt.“
Warum vorher nicht?
In der Tat war es bis dato NICHT zulässig, den Film an einem Karfreitag aufzuführen. Entsprechende Urteile bestätigten das und der Film war durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft als „nicht feiertagsfrei“ eingestuft. Die öffentliche Vorführung dieses Filmes am Karfreitag verstieß somit bisher gegen das Feiertagsgesetz NRW (§ 6 Abs. 3 Nr. 3).
In den vergangenen Jahren hat die Initiative „Religionsfreiheit im Revier“ wiederholt gegen dieses Verbot verstoßen und wurde dementsprechend auch zu einem Bußgeld verurteilt.
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Ausnahmegenehmigung!
Im Jahr 2018 bekam die Initiative „Religionsfreiheit im Revier“ jedoch erstmals eine Ausnahmegenehmigung für die Aufführung, welche durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilt wurde.
Was wohl die Volksfront von Judäa dazu sagen würde?
„Jede antiimperialistische Gruppe wie die Unsere, muss eine derartige Interessendivergenz innerhalb ihrer Machtbasis reflektieren!“
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