Fordert Zürich dazu auf, Asylsuchende im Keller unterzubringen?

Falsche Schreiben im Kanton Zürich fordern Bürger auf, Asylsuchende in Kellern unterzubringen. Mimikama deckt die Hintergründe und Fälschungen auf

Im Schweizer Kanton Zürich kursiert ein Schreiben, welches augenscheinlich von der Sicherheitsdirektion der Stadt Zürich stammt. Darin wird gebeten, abgewiesene Asylsuchende im Keller unterzubringen.

Jenes Schreiben fanden, wie die Schweizer Seite „20 Minuten“ berichtet, zahlreiche Bürger in ihren Hauseingängen vor.

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Screenshot mimikama.org
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Die Kurzversion

Die „wichtigsten“ Passagen wurden in dem Schreiben in fett gedruckt, diese geben wir hier noch einmal wieder:

  • „Wir verfolgen eine Sozial- und Ausländerpolitik, die für alle Beteiligten fair ist.“
  • „Es liegt in der Verantwortung des Kantons Zürich, dass rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende das Land verlassen.“
  • „Wir möchten Sie deshalb darum bitten, in Ihrem Keller einen abgewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen.“
  • „Denn die Unterbringung einer Person wird pauschal vergütet.“

Der Hintergrund der Kellerunterbringung wird zynisch beschrieben: „Die Freiheitsbeschränkung entfaltet eine gewisse Druckwirkung zur Durchsetung der Ausreisepflicht.“

Der Schweizer Bürger als Gefängniswärter?

Es macht also den Eindruck, dass die Sicherheitsdirektion Zürichs die Bürger dazu auffordert, aus ihren Kellern private Gefängnisse für Asylsuchende zu machen, um sie unter Druck zu setzen. Kann das Schreiben wirklich ernst gemeint sein?
Natürlich nicht!

Eine strafbare Fälschung

Anscheinend haben sich da ein oder mehrere Leute gedacht, sie könnten auf ihre besondere Weise ihre Abneigung gegen Asylsuchende zum Ausdruck bringen, doch haben sie dabei die Grenze zur Illegalität stark überschritten.
Wie „20 Minuten“ berichtet, hat das Sicherheitsdepartement des Kantons Zürich Kenntnis von dem Schreiben und hat die Polizei informiert, da es sich bei jener Urkundenfälschung um ein Offizialdelikt handelt. Auch Ralph Hirt, Sprecher der Kantonspolizei Zürich, bestätigt die Fälschung.

Fazit

Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Fälschung. Gegen die Ersteller des Schreibens wird nun wegen Urkundenfälschung ermittelt.

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