Als man in der Sendung mit der Maus noch Strapse trug …

Entdecke die spannende Geschichte hinter dem kuriosen Bild von Armin Maiwald in Strapsen und erfahre mehr auf Mimikama über die Hintergründe dieser Szene

Armin Maiwald in Strapsen? Ein Bild, welches auf Reddit auftauchte, wirft Fragen auf.

In diesem Theman wird sich die These „Früher war „Die Sendung mit der Maus“ einfach was Anderes“ aufgestellt. Diese These wird begleitet von einer Bildcollage.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Diese Bildcollage, die Armin Maiwald aus der Sendung mit der Maus abbildet, zeigt Armin unter anderem in Strapsen. Diesen Threat findet man unter folgendem Link: Reddit.

Als man in der Sendung mit der Maus noch Strapse trug ...

Was? Armin in Strapsen unter dem Mantel? Das muss doch ein Fake sein!

Nein, kein Fake!

Es dürfte sich bei diesen Bildern um Screenshots aus der Folge „Steinzeit-Mode“ der Sendung mit der Maus aus dem Jahr 2000 handeln. Findet man diese Folge beispielsweise auf Youtube (Link folgen), so kann man ab Minute 22 erkennen, dass Armin tatsächlich diese Kleidung trägt.

Warum trägt er diese Kleidung? Der Grund ist ganz einfach und wird natürlich wie immer ausführlich erklärt: Damit soll ausgedrückt werden, dass die Kleidung bereits in der Steinzeit sehr ähnlich wie heute aufgebaut war. Auch in der Steinzeit trug man eine Art Strumpfhalter, welcher die Fellstrümpfe am Bein hielt.

Also am Ende nichts Spektakuläres an diesen Bildern, spektakulär wird es immer dann, wenn man Erklärungen unterdrückt.

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)