Wo DSGVO und Personlichkeitsrechte nicht greifen

Entdecken Sie die Herausforderungen der DSGVO und Persönlichkeitsrechte durch KI-generierte Gesichter. Mimikama liefert wichtige Einblicke …

→Wie schützt man seine Daten im digitalen Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Datenschutz im Alltag.

Interessant und erschreckend zugleich: Eine Webseite erstellt Portraitfotos von Personen, die gar nicht existieren.

Der Moment, in dem Gesichter kein Problem mit Persönlichkeitsrechten haben.

Interessant: 

Die Webseite „thispersondoesnotexist.com“ des Softwareentwicklers Philip Wang erzeugt endlos gefälschte Portraits. Der dahinter stehende Algorithmus wird auf einem riesigen Datensatz von realen Bildern trainiert und verwendet dann eine Art neuronales Netzwerk mit dem Ziel, neue und qualitativ hochwertige Datensätze von menschlichen Gesichtern zu erzeugen.

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Die Anwendung des Generators ist denkbar einfach: Jedes Mal, wenn man die Website aktualisiert, erzeugt das Netzwerk ein neues Gesichtsbild. Das dargestellte Bild ist somit eine Synthese von ähnlich aussehenden Fotos aus der vorliegenden Gesichtsdatenbank.

Mosaik: Mimikama.org
Mosaik: Mimikama.org

Der Code dazu stammt von Nvidia (vergleiche). Der Generator auf „thispersondoesnotexist.com“ ist zwar lediglich darauf trainiert, menschliche Gesichter zu erzeugen, aber theoretisch könnte er jede Art von Quelle nachahmen. Dies ist immer abhängig davon, welche Datenbank dem Generator vorliegt.

Erschreckend:

Für Social Media bedeutet so eine frei zugängliche Datenbank natürlich, dass hier eine riesengroße Quelle für Fakeprofile vorliegt. Profilbilder müssen nun nicht mehr mühsam von anderen Social Media Kanälen entwendet werden, sondern können direkt erzeugt werden und sind somit nicht mehr über Bildersuchen verifizierbar.

In Kombination beispielsweise mit den Fakenamegenerator können so innerhalb von Sekunden ganze Identitäten erzeugt werden.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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