Wettbewerbszentrale rügt Check24!

Irreführende Preisdarstellungen bei Vergleichsportalen im Visier der Wettbewerbszentrale. Mimikama informiert über die Hintergründe und nötige Transparenz

Vergleichsportale haben unzureichende Informationen geliefert – Verfahren eingeleitet

Die deutsche Wettbewerbszentrale klagt gegen die Vergleichsportale Check24 und Verivox aufgrund des Verdachts auf fehlerhafte Preisdarstellungen. Die Selbstkontrollinstitutionen haben 2018 knapp 11.000 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs verzeichnet. Laut Reiner Münker, dem geschäftsführenden Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wurden die meisten Fälle mit Unterlassungserklärungen beendet.

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Irreführende Informationen

Sowohl auf Check24 als auch auf Verivox wurde mit der Preisangabe „Durchschnitt/Monat“ geworben, wobei der teurere Grundtarif nur in kleinerer Schrift angegeben wurde. Der angeworbene Durchschnittspreis ist laut Wettbewerbszentrale nicht realisierbar und daher irreführend. Ein weiteres Problem waren die Cashback-Systeme der beiden Portale.

Die Bedingungen für den Erhalt der Provision waren nicht direkt beim Angebot auf der Bestellseite zu sehen, sondern in den AGB versteckt. Außerdem sei als Bedingung für die Auszahlung die Überweisung der Rechnung durch den Kunden nötig. Die Rechnung müsste „erfolgreich überprüft“ werden, um die Auszahlung möglich zu machen. Es wurde aber auf der Seite nicht erklärt, was diese Überprüfung bedeutet.

Münker fordert deutlich mehr Transparenz bei der Frage, ob Portale neutral sind oder etwa wegen vereinbarter Provisionszahlungen eigenen Interessen folgen. Ein Beispiel liegt bei den Immobilienplattformen, die für Kunden scheinbar den besten Preis beim Verkauf ermöglichen, jedoch nur Vermittlungsleistungen anbieten, für die sie von Maklern bezahlt werden. So hat eine beklagte Vergleichsplattform nicht angegeben, dass sie nur Makler vermittelt, die bereit sind, einen Teil ihrer Provision abzugeben.

Für die Wettbewerbszentrale sind solche Angaben wichtig, weil die Zahl der Makler dadurch begrenzt wird. Der Kunde habe ein Recht, diese Infos zu erhalten. Die Zentrale hat 2018 schon gegen 20 verschiedene Vergleichs- und Vermittlungsportale Beanstandungen ausgeschrieben. Diese Portale stammen aus unterschiedlichen Branchen.

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