In sozialen Medien kursiert das Foto eines Aushangs des Jugendamts, auf der vor vergifteten Schokoriegeln gewarnt wird.
So warnte das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 4. Juli 2019 alle Kindereinrichtungen in Köthen vor Personen, die vergiftete Schokoriegel an Kinder verteilen sollen.
Um diesen Aushang handelt es sich:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichte soeben ein Anruf, dass heute in der Stadt Köthen oder im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Personen unterwegs sind, die an Kinder vergiftete Schokoriegel verteilen.
Bitte setzen Sie umgehend Ihre Kindereinrichtungen davon in Kenntnis!“
Der Zettel ist echt
Tatsächlich bekam das Jugendamt einen anonymen Anruf und erstellte diesen Warnhinweis, welcher sich auch schnell in sozialen Medien verteilte. Auch die Polizei wurde von dem Jugendamt darüber unterrichtet.
Die Polizei gibt Entwarnung
Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet, konnte die Polizei bereits wenig später Entwarnung geben. Der Sprecher des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld in Köthen, Michael Däumich, betonte, dass es keine ernstzunehmende Gefahrenlage gäbe.
Laut Recherchen der „MZ“ handele es sich bei dem Anrufer um einen polizeibekannten, aber schuldunfähigen Mann aus Schlaitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dieser sei schon mehrfach wegen solcherlei Drohungen aufgefallen, teilweise führte er sie aber auch durch, so habe er einen manipulierten Joghurt-Becher in einem Supermarkt in Halle platziert.
Anhalt-Bitterfelds Landrat Uwe Schulze bestätigte auf Facebook die Recherchen der „Mitteldeutschen Zeitung“:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2843681159035941&set=a.2838263446244379&type=3&theater
Fazit
Der Zettel ist echt. Die Warnung des Jugendamts war auch gerechtfertigt. Glücklicherweise konnte die Polizei den Anrufer schnell ausfindig machen und Entwarnung geben.
Artikelbild: inga nennhaus / Shutterstock
Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter
Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.
Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
