Derzeit bekommen Unternehmen ominöse Mails einer Organisation „Transparenzregister e.V.“
Das Wichtigste zum Transparenzregister:
1. Eine Organisation verschickt Zahlungsaufforderungen per Mail
2. Man soll sich registrieren und 49 € jährlich für einen Eintrag im Transparenzregister zahlen
3. Ein solcher Eintrag ist jedoch kostenlos, die Mail ist eine dreiste Betrugsmasche
Viele Unternehmen bekommen eine Mail von einer Organisation namens „Transparenzregister e.V.“, welche bereits im Betreff der Mail eher bedrohlich wirkt:
Die Mail von „Transparenzregister e.V.“
Die Mail beginnt mit den drohenden Worten:
„Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tage nicht in das Transparenzregister eingetragen haben.
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren“
Die Seite, auf der man sich registrieren soll, schaut auch seriös aus und hat ein Impressum, was dazu führen kann, dass viele Unternehmer sich dort vorschnell registrieren, ohne sich die erste, offensichtliche Frage zu stellen: „Warum kann ein eingetragener Verein mir eine Ordnungswidrigkeit zur Last legen?“
Der Teufel steckt im Detail
Was nun allerdings optisch wie eine amtliche Aufforderung wirkt, ist in Wahrheit eine Registrierung für eine in den AGB nicht näher definierte „Dienstleistung“ in Höhe von 49 Euro im Jahr, zufälligerweise auch die Höhe des Jahresbeitrages, wenn man Mitglied des Vereins werden will.
Man bezahlt eine Dienstleistung
Zwar heißt es in den AGB: „Die konkret angebotenen Dienstleistungen können Sie unseren Artikelseiten entnehmen„, jedoch ist das einzige Produkt, welches angeboten wird, eben jene Eintragung in das Register.
Das echte Transparenzregister ist kostenlos!
Jener Verein macht also nichts anderes, als ein Unternehmen auf der echten Seite des Transparenzregisters einzutragen. Dies kann man allerdings auch selbst machen und ist zudem kostenlos!
Auf der Seite „transparenzregister.de„, welche die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter ist, kann man sich als Unternehmer kostenlos eintragen und registrieren.
Fazit
Ins Transparenzregister müssen, wie der „Marktspiegel“ erklärt, u. a. Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen diejenigen Personen eintragen, die bei ihnen als „wirtschaftlich Berechtigte“ Einfluss ausüben. Gesellschaften, die ihre Beteiligungsverhältnisse schon im Handelsregister veröffentlicht haben, erfüllen damit in der Regel bereits die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und müssen die Beteiligungsverhältnisse nicht mehr eigens beim Transparenzregister melden.
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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