Erfahre die Hintergründe zu einem umstrittenen Polizeieinsatz mit einem alkoholisierten Jugendlichen. Faktencheck von Mimikama klärt auf über das Video
Ein Video zeigt, wie berittene Einsatzkräfte der Polizei einen Jungen festhalten. Laut Pressemitteilung soll er die Beamten zuvor bespuckt und einen Promillewert von 1,7 gehabt haben.
Video – Polizei hält Jungen fest
Das Video zeigt, wie berittene Einsatzkräfte der Polizei einen Fahrradfahrer an- und festhalten.
Laut Polizei handelt es sich um einen 17-jährigen, alkoholisierten Fahrradfahrer, der die Einsatzkräfte zuvor bespuckt hat.
Seit einiger Zeit erreichen uns immer wieder Anfragen zu einem Video, in dem zu sehen ist, wie berittene Einsatzkräfte der Polizei einen Fahrradfahrer festhalten. Die Aufnahme kursiert auf Social Media-Plattformen wie Facebook.
Es geht dabei um folgendes Video:
Screenshot des angefragten Videos auf Facebook
Der Faktencheck
Wie die HAZ berichtet, handelt es sich um einen Polizeieinsatz anlässlich der Feierlichkeiten am Himmelfahrtstag bzw. Vatertag in Hannover. Die Behörde erklärt, dass nur ein kleiner Teil des Sachverhalts in dem Video gezeigt werde. Der junge Mann habe vor Ort und hinterher erheblichen Widerstand geleistet. Er soll sich jedoch für sein Verhalten später entschuldigt haben.
Gegen 19:15 Uhr bespuckte ein betrunkener, 17-jähriger Radfahrer – ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille – im Vorbeifahren berittene Polizeibeamte. Während der anschließenden Identitätsfeststellung leistete auch er sowohl am Kontrollort als auch später im Polizeigewahrsam erheblichen Widerstand. Die Folge: Ein Strafverfahren wegen Widerstandes, Beleidigung und Trunkenheit im Straßenverkehr.
Die gesamte Bilanz der Polizeiansätze jenes Tages können in der Pressemitteilung eingesehen werden.
Fazit:
Laut Polizei ist in dem Video die Festnahme eines 17-jährigen, alkoholisierten Fahrradfahrers zu sehen, der zuvor die berittenen Einsatzkräfte bespuckt hatte. Bei dem Videoausschnitt handle es sich aber nur um einen kleinen Teil des gesamten Sachverhalts.
Der Vorfall wurde in einer Pressemitteilung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
0 €: Faktenstimme mit Dienstags-Newsletter und kostenlosem Mitmach-Bereich. Ab 4 €: vollständiger Mimikama-Club. Die Mitgliedschaften laufen über Steady und sind jederzeit kündbar.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.