Achtung: Ritter Sport bleibt quadratisch! Nach 10 Jahren Rechtsstreit ist die Form als Marke geschützt. Mimikama informiert über diesen einzigartigen Fall
Die charakteristische, quadratische Form von Ritter Sport durfte nach einem langjährigen Rechtsstreit nun als Marke eingetragen werden.
Kein Fake: Nur Ritter Sport darf quadratisch sein – Das Wichtigste zu Beginn:
Eine Form als Marke schützen? Ja, im Fall von Ritter Sport war dies nach einem über zehn Jahre andauernden Rechtsstreit nun möglich. Und somit bleibt diese Schokolade die einzig Quadratische.
„Quadratisch. Praktisch. Gut.“
Dieser Slogan hat sich bei sämtlichen Naschkatzen wohl eingebrannt. Seit Jahren wirbt Ritter Sport damit.
Bereits in den Neunzigerjahren hatte sich die Alfred Ritter GmbH & Co. KG die charakteristische quadratische Form als Marke schützen lassen. Konkurrenz Milka versuchte über zehn Jahre lang, dieses Monopol zu kippen. – Am Ende vergeblich.
Richterlicher Beschluss
Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun entschieden, dass die quadratische Verpackungsform von Ritter Sport weiterhin als Marke geschützt bleibt. Und dies, obwohl ein Anspruch auf eine Marke aufgrund einer Form, „die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“, nicht besteht. Doch in diesem Fall entschieden die Richter anders.
Die Verbraucher verbinden mit der Verpackungsform den Hersteller und somit auch Qualitätserwartungen. Allerdings besitzt die Form keinen künstlerischen Wert und führt auch nicht zu Preisdifferenzen.
Der Traditionshersteller aus Stuttgart wird also weiterhin quadratisch verpackte Schokolade anbiete. – Und das unter dem Schutz einer Marke.
Claudia Spiess ist Redakteurin und Designerin bei Mimikama,
Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Sie verbindet
journalistische Sorgfalt mit visueller Kommunikation und trägt
zur verständlichen Aufbereitung von Faktenchecks bei.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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