Darf man Personen filmen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten oder Personen, die auf die Einhaltung der Corona-Regeln achten, wie beispielsweise Ladenpersonal oder Zugbedienstete?
Darf man die Videos im Internet veröffentlichen (Internetpranger) und eine Art mediale Selbstjustiz betreiben?
Ob die Videos in das Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eigenen Bild eingreifen und die Veröffentlichung strafbar ist erklärt euch Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht in diesem Video.
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Artikelbild: Shutterstock / Von RaffMaster
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Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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