Seiten, auf denen man eigene Witz-Meldungen erstellen kann, sind bekannt. Aber wo ist der Witz bei der Meldung, Merkel sei wegen Kinderpornos verhaftet worden?
In sozialen Netwerken, allen voran Twitter und Telegram, wird eine echt aussehende Meldung verbreitet, wonach die Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen Missbrauch und Kinderpronographie verhaftet wurde.
Interessanterweise erscheint diese Meldung nicht zum ersten Mal…

Man achte auf das Datum:
Während die beiden oberen Tweets am 8. Februar und der dritte Tweet am 1. November 2020 geschrieben wurden, steht jedoch im dort verlinkten Artikel (siehe HIER) immer das aktuelle, heutige Datum!

Es kommt noch besser: Die Meldung existiert seit mindestens Dezember 2019, wir berichteten damal bereits darüber (siehe HIER).
Es handelt sich um eine „Witz“ Seite!
Bei 24Aktuelles handelt es sich um eine Seite, bei der jeder seine eigenen Nachrichten erstellen kann!

„24aktuelles.com – ist eine Internetseite die zur Unterhaltung dient, die falschen Witz werden von unseren Usern verfasst. Alle Witz dieser Seite sind frei erfunden und fiktiv, es ist alles nur Spaß! Keine der Witz sollte ernst genommen werden oder als seriöse Informationsquelle benutzt werden.“
Dennoch duldet 24.aktuelles auch nicht alles: Leser haben die Möglichkeit, Inhalte zu melden.
Unter jedem Artikel findet sich der verlinkte Hinweis „Einen Missbrauch melden“ – dazu gibt es den Button „Erstelle deinen eigenen Witz“, der es noch ersichtlicher machen sollte, dass es sich bei dem Inhalt nicht um eine ernst gemeinte Warnung handelt:

Fazit
Die Meldung ist nicht echt, es handelt sich um einen von einem Nutzer erstellten „Witz“ (haha, was haben wir gelacht).
Wir werden auch in Zukunft NICHT jeden einzelnen Artikel – aufgrund der hohen Anzahl an Falschmeldungen und der einfachen Erklärung dazu – von 24aktuelles thematisieren!
Dennoch kann es möglich sein, dass hin und wieder eine Meldung, die bei 24aktuelles ihren Ursprung hat, bei uns erscheint, sofern sie von Dritten aufgeschnappt und auch verarbeitet wurde. (Beispielsweise Blogs oder Facebookposts, die ihre Behauptungen aus einem Artikel auf 24aktuelles beziehen).
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
