Cybercrime: Virenschutz ist Deutschen Usern durchschnittlich 30 Euro wert

Virenschutz ist deutschen Nutzern durchschnittlich 30 Euro wert. Mimikama informiert über aktuelle Trends und Ausgaben für IT-Sicherheit im Internet

💬Wie erkennt man schädliche Programme auf dem eigenen Gerät? Antworten finden Sie im Leitfaden Malware erkennen.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

43 Prozent kommen mit 25 Euro oder weniger aus, 33 Prozent zahlen zwischen 25 und 50 Euro.

Computer-Nutzer in Deutschland geben im Schnitt 29,70 Euro pro Jahr für ihren Virenschutz aus. 43 Prozent kommen mit 25 Euro oder weniger aus, 33 Prozent zahlen zwischen 25 und 50 Euro, und bei 17 Prozent liegen die Abo-Gebühren jährlich über 50 Euro. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des Digitalverbands BITKOM http://bitkom.org unter 1.000 Internet-Usern.

Schutz vor vielen Bedrohungen

Laut der Befragung geben jene, die einmalig für Virenschutzprogramme zahlen, im Schnitt 42,50 Euro aus. 31 Prozent investieren dabei weniger als 25 Euro, 29 Prozent zwischen 25 und 50 Euro, mehr als 50 Euro haben 28 Prozent einmalig gezahlt. Angesichts der breit gefächerten Risiken – Trojaner, Würmer, Ransomware – nutzen 86 Prozent der Befragten entsprechende Software, um ihre privaten Computer zu sichern. Und 43 Prozent haben solche Anwendungen auf dem Smartphone im Einsatz.
Die Deutschen sind laut der BITKOM-Befragung auch bereit, Geld für ihre Sicherheit im Netz zu investieren. 67 Prozent der Nutzer von Anti-Viren-Programmen zahlen für den Schutz – 37 Prozent mit einem kostenpflichtigen Abonnement und 30 Prozent einmalig.
„Virenschutzprogramme gehören zur Grundausstattung, um sich sicher im Internet zu bewegen. Nach der Installation führen sie viele Schutzaufgaben automatisiert im Hintergrund aus. Für die Wirksamkeit der Virenschutzscanner ist entscheidend, dass die Software kontinuierlich aktualisiert wird“, sagt Sebastian Artz, Bereichsleiter für Cyber- und Informationssicherheit beim BITKOM.

Quelle: pressetext.com


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)