Vor wenigen Jahren handelte es sich bei der Meldung “Rasierklingen auf dem Spielplatz” um Meldungen von Übersee oder sonst wo von her.
Deutschland? Nein …. die Bilder stammten nicht aus Deutschland, aber die Angst davor war in Deutschland geboren. Zurecht! Was jedoch anfangs noch mit Falschmeldungen vermischt war, ist heute mehrfache bittere Realität.
(Screenshot: Siegener Zeitung)
So gab es nachgewiesene Rasierklingenfunde auf Spielplätzen in Düren, Berlin (gleich 2 Mal), Meißen und in Thun (Schweiz). Alle diese Meldungen, welche teilweise noch recht jung sind, sind keine Fakes und wurde durch die Polizei bestätigt.
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WIEDER Rasierklingen und ein verletztes Kind
Im siegerländischen Netphen-Werthenbach wurde nun am Mittwochabend ein 10 Monate altes Kind durch erneut platzierte Rasierklingen verletzt. Die Polizei gibt dazu bekannt:
Kleines Kind leicht verletzt
20.08.2015 – 13:09
Netphen (ots) – Unbekannte vergruben im Zeitraum vor Mittwoch, dem 19.08.2015, 17.15 Uhr mehrere Rasierklingen in einem Sandkasten eines Spielplatzes in Netphen-Werthenbach in der Werthestraße/Wirkelandstraße. Ein spielendes Kleinkind (Mädchen, 10 Monate alt) erlitt am Mittwochnachmittag um 17.15 Uhr durch eine der Rasierklingen leichte Schnittverletzungen an einer Hand. Die Mutter des Kindes alarmierte die Polizei und begab sich mit ihrer verletzten Tochter in ein Kinderkrankenhaus. Die Polizei stellte die Rasierklingen sicher und ermittelt jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Spielplatz wurde durch das Ordnungsamt der Stadt Netphen abgesperrt.
Zeugen, die der Polizei mit sachdienlichen Angaben zu dem / den noch unbekannten Täter(n) weiterhelfen können, werden gebeten, sich beim Kreuztaler Kriminalkommissariat unter der Rufnummer 02732-909-0 zu melden.
Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Georg Baum Telefon: 0271 7099 1222 E-Mail: [email protected] http://www.polizei.nrw.de/siegen-wittgenstein
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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