Facebook hat entschieden: der Führer geht in Ordnung, jedoch die Brüste sind doof. (#Titlergate die Zweite)

Woher wir das Wissen? Wir haben selbst auf einer Seite den Test vollzogen und das Bild, dessen Nutzungsrecht von “extra3” erteilt wurde. Auf dieser Seite haben wir das Bild hochgeladen und nicht weiter beachtet.

Heute kam dann der plötzliche Logout auf den entsprechenden Admin-Konten. Die Begründung, welche anschließend geliefert wurde, sagt alles aus.
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Der Führer muss weg
“Wir haben einen von deiner Seite geposteten Inhalt entfernt” Jawoll, mein Facebook, das haben wir verstanden. Aber warum hast Du das Bild gesperrt?

Wir fragen uns nämlich gerade: wurde das Bild wegen dem Führer entfernt oder hat sich Facebook an der falschen Brust brüskiert?

Der Nackerte!
Genau daran stößt sich also Facebook.
Facebook schränkt die Darstellung von Nacktheit ein, da manche Zielgruppen unserer globalen Gemeinschaft besonders sensibel auf diese Art von Inhalten reagieren.

Jawoll, mein Facebook. Also hätte Herr Hitler völlig unreflektiert verteilt werden, eventuell sogar noch mit dem ein oder anderen verfassungsfeindlichen Beisatz.
Uns ist natürlich durchaus bewusst, dass die reine Darstellung eines Hitlerportraits nicht weiter gegen die Facebookregeln verstößt. Natürlich nicht. Fraglich ist jedoch, wie geprüft wird, wenn exakt diesen Bildern eine verfassungsfeindliche Note beigefügt wird. Das kann eine Statusmeldung sein, das können aber auch verfassungsfeindliche Symbole sein. Interessant: verdeckt man z.B. die Nippel des Hitlerportrraits mit Hakenkreuzen, wird Facebook nicht aktiv.
Aber wehe eine Brust kommt ins Spiel …
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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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