Söder Kebab: Wir haben ins Markenregister geschaut

Ein Ministerpräsident als Döner-Maskottchen – was läuft hier eigentlich schief?

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Es wirkt auf den ersten Blick wie ein verspäteter Aprilscherz: Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident, lächelt breit vor einem brutzelnden Dönerspieß. Daneben prangt in kräftigem Rot-Weiß der Schriftzug „SÖDER KEBAB“. Kein Meme, kein Karnevalsgag, sondern bitterer Ernst.

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Viele hielten die Bilder und Schlagzeilen zunächst für Satire. Doch wir haben ins offizielle Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) geschaut – und dort stehen die Einträge schwarz auf weiß. Die CSU hat sich nicht nur eine Wortmarke („Söder Kebab“, Registernummer 302024008374), sondern auch eine Wort-Bild-Marke (302024008375) sichern lassen. Eingetragen im Sommer 2024.

Offizielle Registerauskünfte des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zu den Marken ‚Söder Kebab‘ (Wortmarke 302024008374 und Wort-/Bildmarke 302024008375). Quelle: DPMAregister, Stand 27.08.2025
Offizielle Registerauskünfte des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zu den Marken ‚Söder Kebab‘ (Wortmarke 302024008374 und Wort-/Bildmarke 302024008375). Quelle: DPMAregister, Stand 27.08.2025

Und die geschützten Bereiche reichen weit über Döner hinaus: Fleischwaren, Drucksachen, Bekleidung, sogar politische Dienstleistungen. Damit wird klar: „Söder Kebab“ ist kein spontaner Scherz, sondern eine juristisch abgesicherte PR-Strategie.

Markenrecht mit Beilage: CSU sichert sich umfassende Rechte

Die Einträge im Markenregister zeigen: Gesichert wurden zahlreiche Klassen. Darunter Fleisch- und Molkereiprodukte, Gemüse, Nüsse, Brot, Backwaren, Gewürze, Kaffee und Tee. Außerdem Bekleidung, Druckerzeugnisse, Merchandising, Werbedienste, Kommunikationsdienste – und sogar politische Dienstleistungen und Lobbyarbeit. Nur die Gastronomie-Klasse fehlt – ein echter „Söder-Kebab“-Imbiss ist also nicht vorgesehen. Doch fast alles andere hat sich die CSU exklusiv reserviert.

Formell ist die CSU selbst Markeninhaber. Exklusive Nutzungsrechte liegen bei der parteinahen Bavaria Werbe- und Wirtschaftsdienste GmbH, die traditionell Merchandising und PR-Dienstleistungen der Partei abwickelt.

Vom Social-Media-Gag zur Markenstrategie

Die Aktion begann im Sommer 2024, als Söder Instagram-Fans zum Döner-Essen einlud. Was wie ein spontanes Event wirkte, war der Startpunkt für eine Inszenierung: Der CSU-Chef als Dönermann, inszeniert mit Hashtag #söderisst. Parallel dazu wurden die Marken eingetragen – und kurz darauf T-Shirts und Hoodies mit dem Logo im CSU-Shop angeboten. Auf dem Parteitag 2024 gab es sogar einen eigenen CSU-Döner am Stand.

Das Muster ist eindeutig: Aus einer kulinarischen PR-Aktion wurde eine juristisch abgesicherte Marke.

Warum das problematisch ist

Dass Politiker sich inszenieren, ist nicht neu. Doch hier wird ein Schritt weitergegangen: Ein amtierender Ministerpräsident wird zur eingetragenen Marke, geschützt gegen Nachahmung oder Satire.

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Juristisch bedeutet das: Wer „Söder Kebab“ ohne Erlaubnis nutzt – ob als Meme, Parodie oder Merchandise – kann theoretisch abgemahnt werden. Zwar ist Satire in Deutschland grundrechtlich geschützt, doch Markenrecht kann als juristisches Druckmittel genutzt werden. Kritische Stimmen könnten so eingeschüchtert werden.

Das eigentliche Ziel ist Kontrolle: Die CSU hält durch die DPMA‑Eintragung das ausschließliche Recht an ‚Söder Kebab‘ – sie kann jede Nutzung untersagen, die ihr nicht passt. Gleichzeitig hat sie allein der Bavaria Werbe‑ und Wirtschaftsdienste GmbH eine Lizenz zur Nutzung erteilt, die nun Fanshop, Merchandise und Kampagnen steuert

Politische Wirkung: Popfigur statt Inhalte

Das Konzept funktioniert. Söder präsentiert sich als volksnaher „Döner-Fan“, junge Zielgruppen lachen, Merchandise schafft Reichweite. Gleichzeitig besetzt die CSU ein Symbol mit migrantischem Ursprung – den Döner – und eignet es sich für ihre PR-Strategie an. Der politische Mehrwert: Aufmerksamkeit ohne politische Leistung. Bürgernähe als Lifestyle-Produkt. Und ein Lächeln auf dem Spieß, das über politische Leere hinwegtäuscht.

Wir haben die offizielle Registerauskunft des DPMA für die Wortmarke „SÖDER KEBAB“ (Registernummer 302024008374, Stand 27.08.2025) analysiert. Das liest sich zunächst wie ein technisches Dokument – zeigt aber, wie weitreichend die CSU ihre Marke abgesichert hat.

111 Registernummer – 302024008374
Das ist die eindeutige Kennung dieser Wortmarke. Mit dieser Nummer lässt sich der DPMA-Eintrag jederzeit abrufen.

210 Aktenzeichen – 3020240083746
Das interne Aktenzeichen, unter dem das Verfahren geführt wurde.

540 Markendarstellung – „SÖDER KEBAB“
Hier steht klipp und klar: Geschützt ist das Wort selbst – unabhängig von einer grafischen Gestaltung.

550 Markenform – Wortmarke / 551 Markenkategorie – Individualmarke
Es handelt sich um eine reine Wortmarke, angemeldet als Individualmarke (also im Eigentum einer einzelnen Organisation).

220 Anmeldetag – 25.07.2024 / 151 Eintragung – 06.09.2024
Die CSU hat die Marke im Juli 2024 angemeldet, und bereits im September wurde sie offiziell eingetragen.

730 Inhaber – Christlich-Saoziale Union in Bayern e.V.
Der Markeninhaber ist die CSU selbst, eingetragen als Verein in München.

740/750 Vertreter – ROMATKA Rechtsanwälte, München
Die CSU ließ sich von einer spezialisierten Kanzlei vertreten.

511 Klassen – 25, 16, 29, 30, 35, 38, 41, 45
Das ist der entscheidende Teil: Die Marke umfasst acht verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen.

  • Klasse 16: Druckereierzeugnisse (z. B. Flyer, Aufkleber)
  • Klasse 25: Bekleidung (T-Shirts)
  • Klasse 29: Fleisch- und Fleischerzeugnisse, Molkereiprodukte, Eier, Fisch, Gemüse, Nüsse, Suppen
  • Klasse 30: Gewürze, Brot, Backwaren, Teigwaren, Zucker, Eiscreme, Kaffee, Tee, Kakao
  • Klasse 35: Werbung, Marketing, Social-Media-Dienste, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Handel für Bekleidung, Lebensmittel und Getränke
  • Klasse 38: Telekommunikationsdienste, elektronische Nachrichtenübermittlung
  • Klasse 41: Publikation von Druckerzeugnissen, Online-Veröffentlichungen
  • Klasse 45: Politische Dienstleistungen und Lobbyarbeit

Damit deckt die CSU nicht nur Dönerzutaten ab, sondern ein extrem breites Spektrum – bis hin zu politischen Dienstleistungen. Auffällig ist: Die Gastronomie-Klasse (43) fehlt.

Lizenz – ausschließliche Lizenz an die Bavaria GmbH
Im Register steht: „Lizenz-ID: L2025-12 / Lizenznehmer: BAVARIA Werbe- und Wirtschaftsdienste GmbH, München / Lizenzart: ausschließliche Lizenz“.
Das bedeutet: Nur diese CSU-nahe Firma darf die Marke tatsächlich nutzen und verwerten – etwa im Fanshop oder bei PR-Aktionen.

180 Schutzendedatum – 25.07.2034
Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre. Danach kann die Marke verlängert werden.

450 Veröffentlichung – 11.10.2024 / Widerspruchsfrist bis 13.01.2025
Zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 hätte jeder Einspruch einlegen können. Da kein Widerspruch erfolgte, ist die Marke endgültig rechtskräftig eingetragen.

Verfahrensdaten

  • 06.09.2024: Marke eingetragen
  • 11.10.2024: Veröffentlichung
  • 11.02.2025 – 14.03.2025: Widerspruchsverfahren abgeschlossen, keine Einsprüche
  • 23.04.2025: Lizenzverfahren abgeschlossen → Bavaria GmbH erhält exklusive Nutzung

Fazit zur Wortmarke

Mit dieser Wortmarke kontrolliert die CSU das reine Schlagwort „Söder Kebab“. In Kombination mit der Wort-/Bildmarke (Logo) bedeutet das:

  • Die exklusive Lizenz an die Bavaria GmbH stellt sicher, dass allein die parteinahe Gesellschaft die Marke wirtschaftlich ausschlachten darf.
  • Niemand darf den Begriff oder das Logo ohne Zustimmung nutzen.
  • Satirische oder kritische Verwendungen könnten juristisch angegriffen werden.

Neben der reinen Wortmarke (302024008374) hat die CSU auch eine Wort-/Bildmarke schützen lassen. Das bedeutet: Nicht nur der Begriff „Söder Kebab“, sondern auch die grafische Gestaltung (Logo) ist juristisch abgesichert.

111 Registernummer – 302024008375
Offizielle Kennung im DPMA-Register.

210 Aktenzeichen – 3020240083754
Internes Bearbeitungszeichen.

540 Markendarstellung – Wort-/Bildmarke „SÖDER KEBAB“
Schutz des Logos, grafisch eingetragen.

550 Markenform – Wort-/Bildmarke / 591 Farben – rot, weiß
Die Marke ist farbig registriert – genau in CSU-Parteifarben.

551 Markenkategorie – Individualmarke
Normale Eintragung, nicht als Kollektivmarke.

220 Anmeldetag – 25.07.2024 / 151 Eintragung – 27.08.2024
Eingetragen wenige Wochen nach der Anmeldung.

730 Inhaber – CSU (Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.)
Die Partei selbst ist Markeninhaber.

740/750 Vertreter – ROMATKA Rechtsanwälte, München
Die gleiche Kanzlei wie bei der Wortmarke.

511 Klassen – 35, 16, 25, 29, 30, 38, 41, 45
Deckungsgleich mit der Wortmarke: Bekleidung, Druckerzeugnisse, Lebensmittel, Werbung, Kommunikation, Publikationen, politische Dienstleistungen.

531 Bildklassen
Hier werden grafische Elemente des Logos klassifiziert (z. B. Figur neben Spieß, Schriftzug).

Lizenz – ausschließliche Lizenz an die Bavaria GmbH
Lizenz-ID L2025-11, Lizenznehmer: Bavaria Werbe- und Wirtschaftsdienste GmbH, München. Nur diese CSU-nahe Firma darf die Marke wirtschaftlich nutzen.

180 Schutzendedatum – 25.07.2034
Schutzdauer: zehn Jahre, verlängerbar.

450 Veröffentlichung – 27.09.2024 / Widerspruchsfrist bis 27.12.2024
Innerhalb der Frist konnte Einspruch eingelegt werden. Da das nicht geschah, ist die Marke endgültig rechtskräftig.

510 Waren/Dienstleistungen – im Detail

Klasse 16: Druckereierzeugnisse; Flyer; Aufkleber
Klasse 25: Bekleidungsstücke; T-Shirts
Klasse 29: Fleisch und Fleischerzeugnisse; Molkereiprodukte; Fische und Meeresfrüchte; Eier; Gemüse, Nüsse, Suppen
Klasse 30: Brot, Backwaren, Teigwaren; Zucker; Eiscreme; Kaffee, Tee, Kakao; Gewürze
Klasse 35: Werbung; Marketing; Öffentlichkeitsarbeit; Social-Media-Dienste; Online-Handel für Bekleidung, Lebensmittel und Getränke
Klasse 38: Telekommunikationsdienste; elektronische Nachrichtenübermittlung
Klasse 41: Publikation von Druckerzeugnissen; Online-Veröffentlichungen
Klasse 45: Politische Dienstleistungen; Lobbyarbeit

Verfahrensdaten

  • 23.04.2025: Lizenzverfahren abgeschlossen (Bavaria GmbH erhält exklusive Nutzung) Keine Einsprüche, die Marke ist ebenfalls rechtskräftig.
  • 27.08.2024: Marke eingetragen
  • 27.09.2024: Veröffentlichung
  • 27.12.2024: Ende der Widerspruchsfrist (kein Einspruch)

Fazit zur Wort-/Bildmarke

Mit der Eintragung der Wort-/Bildmarke hat die CSU nicht nur den Begriff „Söder Kebab“, sondern auch das dazugehörige Logo in rot-weißer Parteifarben-Gestaltung juristisch abgesichert. Damit wird sowohl der sprachliche als auch der visuelle Teil geschützt.

Besonders brisant: Auch diese Marke umfasst nicht nur Merchandising und Druckerzeugnisse, sondern ebenso Lebensmittel, Werbung, Kommunikationsdienste und politische Dienstleistungen. Zusammen mit der Wortmarke kontrolliert die CSU damit vollständig, wie „Söder Kebab“ als Bild und Begriff genutzt werden darf.

Die exklusive Lizenz an die Bavaria GmbH macht klar: Die wirtschaftliche Verwertung – vom Fanshop bis zur PR-Inszenierung – liegt fest in Parteihand. Satirische oder kritische Nutzungen könnten juristisch angegriffen werden, auch wenn Satire grundrechtlich geschützt ist.

Kurz: Mit der Wort-/Bildmarke wird „Söder Kebab“ nicht nur zur Marke, sondern zur kontrollierten politischen Bildsprache.

Quellen:

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