„Offizielle Rückerstattungsverfügung“: Phishing im Namen von ELSTER

Diese Warnung erklärt, warum die angebliche „Rückerstattungsverfügung“ gefälscht ist und wohin der Link tatsächlich führt.

📖Wie erkennt man Phishing-Mails und gefälschte SMS? Antworten finden Sie im Leitfaden Phishing erkennen.

Diese Warnung erklärt, warum die angebliche „Rückerstattungsverfügung“ gefälscht ist und wohin der Link tatsächlich führt.

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Offizielle Rückerstattungsverfügung: Phishing im Namen von ELSTER
Screenshot der gefälschten E-Mail

Kurzfazit: ❌ Fake! Diese Mail stammt nicht von ELSTER oder einer Bundesbehörde. Der enthaltene Link führt auf eine externe Website, auf der Zahlungsdaten abgegriffen werden sollen. Keine Daten eingeben!

Warum es Fake ist

  • Der Link führt zu plu.sh/…, einer verkürzten Domain ohne Bezug zu ELSTER oder Behörden.
  • Echte ELSTER-Kommunikation erfolgt nicht per Mail mit Zahlungsaufforderungen oder Datenbestätigungen.
  • Die angebliche „Bundesfinanzdirektion – Zentralstelle für Rückführungen“ wird in dieser Form nicht für Bürgerkommunikation genutzt.
  • Die Mail arbeitet mit amtlich klingenden Begriffen, die in Betrugsmails häufig genutzt werden.
  • Absenderadresse [email protected] kann leicht gefälscht sein. Ohne vollständige Header ist ihre Echtheit nicht belegbar.
  • Der Button „Empfängerdaten bestätigen“ ist ein typisches Phishing-Element zur Datenerfassung.

Handlungstipps

👉 Nicht klicken, nicht antworten, keine Daten eingeben.
👉 Mail sofort löschen.
👉 Wenn Unsicherheit besteht: Offizielle ELSTER-Seite manuell im Browser öffnen und dort einloggen.
👉 Keine Links aus E-Mails zu Steuer- oder Rückerstattungsthemen nutzen.
👉 Bei bereits erfolgter Dateneingabe: Bank kontaktieren, Onlinezugang prüfen, Betrugsverdacht melden.

ℹ️ Mehr Tipps zum Erkennen von Phishing: https://www.mimikama.org/category/phishing/


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