Fake Zahlungsaufforderung im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Diese Warnung erklärt, warum die gezeigte Zahlungsaufforderung nicht vom Bundeszentralamt für Steuern stammt.

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Screenshot der fraglichen Mail
Screenshot der fraglichen Mail

❌ Fake! Das Schreiben ist kein offizielles Dokument der Finanzbehörden. Es nutzt den Namen des Bundeszentralamts für Steuern, um angebliche Gebühren für eine „unterlassene Offenlegung“ einzufordern. Die angegebene Bankverbindung führt nicht zu einer Behörde.

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Warum es Fake ist

  • Unübliche Zahlungsaufforderung: Das Bundeszentralamt für Steuern verschickt keine derartigen Mahnungen zu Offenlegungspflichten nach HGB.
  • Fehlender offizieller Zahlungsempfänger: Die angegebene IBAN (ES…) führt ins Ausland und passt nicht zu deutschen Behörden.
  • Unklare Absenderdetails: Zwar wird eine echte Adresse genannt, doch es fehlt eine behördentypische, prüfbare Kontaktmöglichkeit.
  • Druckbild und Layout weichen von echten Schreiben ab, insbesondere bei Platzierungen von Aktenzeichen und Hinweisfeldern.
  • Fristen und Summen sind typisch für gängige Fake-Offenlegungsforderungen, die seit Jahren im Umlauf sind.

Handlungstipps

👉 Nicht zahlen und keine Antwort an die im Schreiben genannten Stellen senden.
👉 Im Zweifelsfall direkt beim echten Bundeszentralamt für Steuern oder dem zuständigen Finanzamt nachfragen, jedoch ausschließlich über die offiziellen Webseiten.
👉 Keine Dokumente, Anhänge oder QR-Codes aus ähnlichen Schreiben nutzen.
👉 Falls bereits Geld überwiesen wurde: umgehend Bank kontaktieren und Rückholung versuchen sowie Anzeige bei der Polizei erstatten.
👉 Schreiben zur eigenen Sicherheit ablegen oder vernichten, aber keinesfalls auf Links oder Kontaktdaten darin reagieren.

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