Einordnung
Aktuell kursieren E-Mails, die angebliche Urheberrechtsverletzungen behaupten. Die Nachrichten geben vor, von rechtlichen Vertretern eines Urhebers zu stammen und fordern zur sofortigen Entfernung von Inhalten auf. Sie werden per E-Mail von der Adresse [email protected] versendet und enthalten teils angehängte Dokumente.
In mindestens einem Fall ergab eine Rückfrage unter den in der E-Mail genannten Kontaktdaten, dass die erreichten Personen nichts mit dem Absender zu tun haben und bereits mehrere ähnliche Anfragen erhalten hatten.
Erkennungsmerkmale
- Die E-Mails sind formal gehalten und verweisen auf Urheberrechtsgesetze.
- Es werden kurze Fristen gesetzt, etwa 72 Stunden.
- Häufig sind personenbezogene Daten wie Social-Media-IDs oder E-Mail-Adressen genannt, um den Eindruck eines konkreten Falls zu erzeugen.
- Zusätzlich ist oft eine Datei beigefügt, die angeblich den Verstoß belegen soll.
Was du tun solltest
- Nicht auf die E-Mail antworten.
- Keine Links anklicken und keine Anhänge öffnen.
- Die Nachricht löschen oder als Spam melden.
- Im Zweifel rechtlichen Rat über offizielle, selbst recherchierte Kontakte einholen, nicht über Angaben aus der E-Mail.
Hinweis zur Einordnung
Die Masche zielt offenbar darauf ab, Empfängerinnen und Empfänger durch Zeitdruck und formale Sprache dazu zu bringen, angehängte Dateien zu öffnen oder vorschnell zu reagieren.
Solche Schreiben sind eine bekannte Betrugsmasche. Reale Namen oder Unternehmensdaten werden missbräuchlich verwendet, um Druck aufzubauen. Die Verwendung realer Namen oder konkreter Daten erhöht die Glaubwürdigkeit, ersetzt aber keine echte, formale Abmahnung.
Mit AppSheet wird ein eigentlich legitimer Google-Dienst für automatisierte Arbeitsabläufe genutzt, um die Nachrichten massenhaft zu versenden. Da die E-Mails von einer scheinbar echten Domain stammen, sind sie für viele Empfängerinnen und Empfänger schwer als Fälschung erkennbar.
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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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