Einordnung:
Aktuell wird eine E-Mail verbreitet, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammt und eine festgestellte Steuererstattung ankündigt. Die Nachricht fordert dazu auf, ein verlinktes „Erstattungsformular“ auszufüllen. Solche Mails werden per E-Mail verschickt und verweisen auf externe Webseiten.
Erkennungsmerkmale:
Die E-Mail nutzt eine offizielle Aufmachung und formelle Behördensprache. Es werden gesetzliche Paragraphen genannt und eine kurze Frist gesetzt. Der angebliche Auszahlungsprozess soll über einen Button oder Link starten, der zu Webseiten wie nachfolgen führt:
- online-steuerzentralamt.net
- zeitfaden.fun
Was du tun solltest:
Klicke nicht auf die in der E-Mail enthaltenen Links. Gib keine persönlichen oder steuerlichen Daten ein. Lösche die Nachricht oder markiere sie als Spam.
Hinweis zur Einordnung:
Ähnliche E-Mails mit angeblichen Steuererstattungen sind seit Jahren bekannt. Das Bundeszentralamt für Steuern fordert keine sensiblen Daten per E-Mail an und wickelt Erstattungen nicht über verlinkte Online-Formulare ab.
Hier die aktuellen Warnungen des BZSt: BZSt – Warnung vor Betrugsversuchen
Hier unsere Artikel zu den angeblichen Steuererstattungen: Du hast nach steuer gesucht • MIMIKAMA
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
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